Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 28.02.23 hat der Tourismus-Ausschuss beschlossen, die Fa. RMP Architekten GbR zu beauftragen, zunächst stufenweise die Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI voranzutreiben, um einen förderfähigen Antrag für den Neubau einer Wasserrettungsstation mit öffentlicher WC Anlage einreichen zu können. Das Honorarangebot basierte auf Grundlage der geschätzten anrechenbaren Kosten (Kostengruppe 300 + 400) i.H.v. 1.460.000 € netto (1.737.400 € brutto). Da jetzt alle Architektenhonorare vorliegen und die weiteren Kostengruppen (200, 500, 600 und 700) genauer benannt werden können, ergibt sich eine Kostenschätzung i.H.v. 2.476.000 € netto (2.946.000 € brutto) wie aus der Anlage ersichtlich. Die Erhöhung der Kosten um ca. 400.000 € brutto ist im Wesentlichen den anrechenbaren Kostengruppen 300 und 400 zuzuordnen, da die erste Schätzung der Baukosten aus dem Jahr 2021 resultierte.
Das Strandbad Neustadt erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Einheimische aber auch Gäste haben das Strandbad für sich neu entdeckt. Das Badeaufkommen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, die Badesicherheit muss zwingend, gerade wegen der vorhandenen Infrastruktur (Badebrücke mit Rutsche und Sprungbrett), langfristig gesichert werden. Ist die Bewachung des Strandabschnittes nicht möglich, muss hier der Badebetrieb eingestellt werden.
Historie: Im Jahr 1968 wurde der Neubau eines Toilettengebäudes der „Seebadeanstalt Neustadt in Holstein“ an das bestehende Gebäude „Strandbad“ geplant. Im Jahr 1983 wurde es erweitert. Nach einigen Instandsetzungen in den letzten drei Jahrzehnten ist das gesamte Gebäude mittlerweile als abgängig zu betrachten. Weder das Gebäude Strandbad mit WC-Anlage, dem Wachturm, den Garagen und dem 1.-Hilfe-Raum noch das derzeitige DLRG-Heim an der Seebrücke werden den aktuellen Ansprüchen einer Wasserrettungsstation gemäß BadeSichVO auf Dauer gerecht. Zudem sind die sanitären Anlagen nicht mehr zeitgemäß und barrierefrei.
Um mit dem Neubau einer Wasserrettungsstation im Strandbad Neustadt in Holstein den Anforderungen der BadeSichVO dauerhaft gerecht werden zu können, wurde im Zuge der Übertragung der Verantwortlichkeit des Wasserrettungsdienstes vom Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten an den Eigenbetrieb Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin ein Risk Assessment Report durch die „International Life Saving Federation of Europe“ (ILSE) erstellt. Dieser Bericht bewertet die Risiken des Betriebs einer Badestelle, in diesem Fall der Badestelle Strandbad Neustadt in Holstein: „Auf Grund der lokalen Gegebenheiten wird folgende Mindestbesetzung für die Badestelle Neustadt empfohlen: 1 Wachführer, 4 Rettungsschwimmer, 1 Bootsführer und 1 Bootsgast (gleichzeitig Besatzung Turm), 1 Sanitäter/Springer bei Bootseinsatz für Turm (Summe 8). In der Nebensaison kann ggf. auf 6 Personen reduziert werden, wenn der Turm westlich der Seebrücke unbesetzt bleibt. Die beiden anderen Türme sind wegen der Einsicht auf Sprungbereich, Rutsche, Badeinsel und der deutlich höheren Nutzung im Bereich Gastronomie und Kinderspielgeräte auch in der Nebensaison in der entsprechenden Stärke zu besetzen.“
Die Bewachung der Badestelle Strandbad Neustadt in Holstein hat während der Badesaison (Mai bis September) bei entsprechendem Wetter täglich zu erfolgen. Die Gewährleistung der Badesicherheit kann in diesem Zeitraum nicht ausschließlich durch die DLRG-Ortsgruppe Neustadt in Holstein erfolgen, sondern muss weitestgehend durch Rettungsschwimmer des Zentralen Wasserrettungsdienstes Küste (ZWRD-K) abgedeckt werden. Dies wiederum bedingt vorrangig eine neu zu schaffende Infrastruktur zur Überwachung der Badesicherheit, sowie die Einrichtung von Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Rettungsschwimmer.
Für den Neubau einer Wasserrettungsstation wurde nach dem Erfahrungsaustausch mit den Wachführern der Rettungsstation Pelzerhaken und der Rückmeldung der Ortsgruppe DLRG Neustadt in Holstein der Raumbedarf aufgestellt und durch das Stadtbauamt auf Zulässigkeit gemäß § 35 BauGB geprüft. Da die vorhandene Infrastruktur (WC-Anlagen, Garagen, Lagerräume, etc.) im Strandbad ebenfalls abgängig ist, sollte der gesamte Bereich überplant werden.
Information zur Förderkulisse: In der Förderperiode 2021-27 werden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und ergänzender Landesmittel im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) gebündelt. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das zentrale Instrument zur Strukturförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen. Ein Gespräch des Eigenbetriebs Tourismus-Service mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und der IB.SH hat ergeben, dass das Gebäude ‚Wasserrettungsstation‘ als alleinstehendes Projekt nicht förderfähig ist. Als Teil der Attraktivierung der Strandpromenade Neustadt in Holstein ist eine Förderung des Neubaus der Wasserrettungsstation jedoch teilweise möglich. Das bedeutet, dass zur Beantragung von Fördermitteln die Planungen der Wasserrettungsstation, der Seebrücke Neustadt in Holstein sowie die gestalterische Anpassung eines Seebrückenvorplatzes (Freifläche) an der Stelle des abzureißenden eingeschossigen DLRG-Gebäudes aus Sicht der Fördermittelgeber als Gesamtprojekt, ggf. unterteilt in mehrere Bauabschnitte, zusammengefasst werden müssen. In diesem Zusammenhang könnten die Räumlichkeiten der neuen Wasserrettungsstation mit öffentlicher WC Anlage, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder in direktem Zusammenhang der Sicherung des Badebetriebs und der Strandinfrastruktur dienen, förderfähig sein.
Beschlussvorschlag:Die Kostenschätzung für die Wasserrettungsstation Neustadt in Holstein mit öffentlicher WC Anlage wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, die Planungen voranzutreiben. Ein Förderantrag soll Mitte des Jahres 2024 eingereicht werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Kostenschätzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||