Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im September 2023 wurde fristgemäß gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein ein Förderantrag bei der Beauftragten für Kultur und Medien gestellt. Dieser „Bundesantrag“ erstreckt sich auf die inhaltliche Ausgestaltung des zukünftigen Cap-Arcona-Dokumentationszentrums. Ein Bescheid wird im Frühjahr 2024 erwartet, das Volumen der beantragten Fördermittel beträgt etwa 1,15 Mio. Euro.
Zudem wurden durch das Land Schleswig-Holstein 1,5 Mio. Euro über das Infrastrukturmodernisierungsprogramm IMPULS 2030 in den Haushalt eingestellt (ca. 1 Mio. Euro davon als notwendiger „Landesanteil“ für den BKM-Antrag). Insgesamt werden damit etwa 2,3 Mio. Euro für die Ausgestaltung der Dauerausstellung und weiterer inhaltlicher Aspekte (im Stadtraum, im digitalen Raum) vorgesehen (vgl. Gesamtkostenüberblick Cap Arcona).
Die 5 Mio. Euro „Anschubfinanzierung“, die durch den Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages in den Haushalt des Bundesministerium des Innern und für Heimat eingestellt wurden, werden als alleiniges Budget für den Baukörper genutzt. Dies bietet sich an, da der Bund nicht ein und dieselbe Maßnahme aus zwei unterschiedlichen Ressorts fördert – hier findet also eine strenge Trennung des Bauprojekts zum Ausstellungsprojekt statt. Die Bauplanung erfolgt in höchstem Maße konservativ, um das zur Verfügung stehende Budget nicht zu überschreiten. Der Fördermittelgeber wird frühzeitig in die Vergabe der Leistungen mit eingebunden. Nach erfolgter Auslegung des Bebauungsplans soll im Frühjahr 2024 mit den Vorbereitungen zum Architektenwettbewerb begonnen werden, der gemeinsam mit den Vergabeverfahren für die weiteren Gewerke sowie dem Gestaltungswettbewerb für die Ausstellung im Laufe des Jahres 2024 stattfindet. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer möglichst frühzeitig miteinander zu vernetzen.
Die bisher freiberuflich tätigen Kuratoren wurden zwischenzeitlich in Absprache mit dem Fördermittelgeber vorläufig bis Mitte 2024 (Ende der „Vorphase“ des Gesamtprojekts) befristet eingestellt. Aufgrund der vollständigen Fremdfinanzierung der Personalkosten werden diese Stellen jedoch nicht im Stellenplan ausgewiesen. Auf inhaltlicher Ebene arbeiten die Kuratoren weiter an der Erschließung des Themenkomplexes mit dem Ziel, Inhalte für die spätere Ausstellung zu generieren und Biographien zur späteren Verwendung im Dokumentationszentrum zu erarbeiten. So konnten beispielsweise bereits Videointerviews mit Zeitzeugen des Untergangs durchgeführt werden. Begleitend wurde durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten ein Forschungsauftrag finanziert. Dieser hat das Ziel, vorhandene Forschungslücken aufzudecken und soweit wie möglich zu schließen und eine weitere wissenschaftliche Grundlage für die im Dokumentationszentrum vermittelten Inhalte zu bilden.
Das Betriebskonzept sieht für das Dokumentationszentrum derzeit folgenden Personalkörper vor: - 0,5 VZÄ EG 13 als Leitung - 1,0 VZÄ EG 11 als pädagogische Mitarbeiterin/stv. Leitung - ca. sieben 520-Euro-Kräfte für die gemeinsame Kasse - ca. 0,4 VZÄ EG 2 als Raumpflege
Zusätzlich laufen als Betriebskosten die Bewirtschaftungskosten sowie ein notwendiges Sachkosten- und Veranstaltungsbudget auf. Einen ungefähren Vergleichswert können die Werte des zeiTTor Museums liefern, dort schlagen Fixkosten für Strom, Heizung, Wasser und Versicherungen derzeit mit jährlich etwa 35.000 Euro zu Buche. Die Abschreibung des Bauwerks sowie der Ausstellung werden sich aufgrund der vollständig durch Drittmittel gedeckten Finanzierung des Projekts nicht ergebniswirksam auf den Haushalt niederschlagen.
Bisher gibt es als Deckung der laufenden Kosten eine zugesagte Fördersumme von ca. 75.000 Euro institutioneller Förderung jährlich über die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten.
Parallel zu den fortschreitenden Planungen befindet sich der Bürgermeister im Austausch mit dem Landrat des Kreises Ostholstein über eine institutionelle Förderung des Cap Arcona Dokumentationszentrums, ein entsprechender Antrag beim Kreis wurde gestellt. Die Möglichkeiten weiterer projekt- und somit zeitgebundener Förderungen durch weitere Fördermittelgeber wurde bereits in frühen Phasen der Planung von verschiedener Seite in Aussicht gestellt.
Erneuerung des Grundsatzbeschlusses Bisher konnten im Planungsprozess erhebliche Drittmittel des Bundes, des Landes und der Bürgerstiftung für Investitionen zum Aufbau des Dokumentationszentrums akquiriert werden. Gleichwohl wird die angestrebte 40%-Förderung der Betriebskosten (vgl. VO/2958/23 vom 23.02.2023) noch nicht erreicht. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 wurden deutliche Einsparungen im Kulturbereich beschlossen. Angesichts dieser Debatte und der nunmehr anstehenden arbeits- und kostenintensiven Planungsschritte soll mit dieser Vorlage erneut ein Grundsatzbeschluss über die Fortführung der Planungen, den Bau sowie den späteren Betrieb des Cap Arcona Dokumentationszentrums herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt „Cap Arcona Dokumentationszentrum“ wie dargestellt weiter zu verfolgen und voranzutreiben. Die Stadt Neustadt in Holstein wird als Trägerin der Einrichtung die nötigen Mittel und das Personal zum späteren Betrieb des Dokumentationszentrums bereitstellen. Dazu wird der Bürgermeister beauftragt, sich um zusätzliche Fördermittel zu bemühen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Gesamtkostenüberblick Cap Arcona
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||