Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 38,31 €. Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2024 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2022 (siehe VO/3113/23). Es ergibt sich nach Berücksichtigung des umlagefähigen Aufwands und der durch das Sachgebiet festgestellten maßgeblichen Anzahl der Umlageeinheiten (12.593, Basis 2023) ein Abgabesatz je Vorteilseinheit von 43,64 €.
Beschlussvorschlag:Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf 3. Nachtragssatzung
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