Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3116/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
09.11.2023 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.11.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit der Bauleitplanung möchte die Stadt Neustadt in Holstein das bestehende Zeittormuseum als Museum für Lokalgeschichte im Bestand sichern und die Möglichkeit zur Erweiterung der Gemeinbedarfsflächen schaffen.

Konkret ist die Erweiterung der vorhandenen Cap Arcona-Ausstellung angedacht, die sich mit der Cap Arcona-Katastrophe am 3. Mai 1945 in der Lübecker Bucht beschäftigt, bei der über 6.000 KZ-Insassen starben.

Durch den Erwerb der Grundstücke Haakengraben 8 und Ziegelhof 1 und 1a durch die Stadt Neustadt in Holstein konnten erforderliche Erweiterungsflächen gesichert werden. Die bisherige Cap Arcona-Austellung wurde 1990 eröffnet und besteht seither unverändert. Der Erinnerung und dem Gedenken an die Tragödie in der becker Bucht im Mai 1945 kommt eine weit über Neustadt hinausgehende, überregionale Bedeutung zu.

Gleichzeitig bietet sich das Museum in geradezu herausragender Weise als historischer Lernort an. Die Aktualisierung der Ausstellung in Bezug auf die heutigen wissenschaftlichen, museumsdidaktischen und pädagogischen Erkenntnisse ist deshalb von hohem gesellschaftlichem und bildungspolitischem Interesse.


Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 97 Museum „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden:

Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Museums geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (1562 KB)      
Stammbaum:
VO/3116/23   Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3117/23   Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3153/24   Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich