Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3107/23  

 
 
Betreff: 3. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
07.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
23.11.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 die Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Neustadt in Holstein einstimmig mit ihren Zielen beschlossen. In der Nachhaltigkeitsstrategie wird im 4. Themenfeld die nachhaltige Mobilität geregelt. Konkret heißt es unter der Nummerierung 1.A.1, dass der Suchverkehr reduziert und gebührenpflichtige Parkplätze in allen Straßen der Altstadt eingeführt werden sollen. Diese Maßnahme soll jetzt umgesetzt werden.

 

Mit der 3. Änderung der Parkgebührenverordnung werden neben der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie nachstehende Ziele verfolgt:

 

-          Aufnahme des Innenstadtbereiches (mit Ausnahme des verkehrsberuhigten Bereiches „Grüner Gang“) in die Verordnung.

 

-          Vereinheitlichung der Parkregelung im gesamten Innenstadtbereich

 

-          Jahresparkkarteninhaber/-innen können die betroffenen Parkflächen zukünftig auch in Anspruch nehmen. Anwohner/-innen können dann in unmittelbaer Entfernung ihrer Grundstücke parken.

 

-          Weniger Suchverkehr und Beruhigung der Innenstadt zugunsten des Fuß- und Radverkehrs.

 

-          Motivation zur stärkeren Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln.

 

-          Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

 

Die Parkgebührenverordnung ist eine Stadtverordnung, die vom rgermeister als örtliche Ordnungsbehörde auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und des Landesverwaltungsgesetzes erlassen wird.

 

Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.  


Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

- Übersicht über die geplanten gebührenpflichtige Bereiche

- 3. Änderung der Parkgebührenverordnung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht über die geplanten gebührenpflichtige Bereiche (163 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 3. Änderung Parkgebührenverordnung (131 KB)