Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3092/23  

 
 
Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Maßmann, Alicia
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Rettin Entscheidung
16.11.2023 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Rettin (offen)   

Sachverhalt:

In analoger Anwendung des § 46 Abs. 6 GO verpflichtet die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates die Mitglieder, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird gebeten, die in den Ortsbeirat gewählten bürgerlichen Mitglieder entsprechend zu verpflichten.

Wird zur/zum Vorsitzenden des Ortsbeirates ein bürgerliches Mitglied gewählt, hat die Verpflichtung und Amtseinführung durch das dem Ortsbeirat angehörende älteste Mitglied zu erfolgen (Stadtverordnete/r). 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine