Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens wird dem Hauptausschuss der halbjährliche Bericht des Stadtmarketings vorgelegt. Beschlussvorschlag:Der Bericht des Stadtmarketings mit dem Berichtszeitraum: 01.01. bis 30.06.2023 wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Halbjahresbericht des Stadtmarketings; erstes Halbjahr 2023
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