Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Stellungnahme der Verwaltung: Die sogenannten Balkonkraftwerke für die Erzeugung von regenerativem Strom werden derzeit vielfach diskutiert und von Mietern und Wohnungseigentümern auch installiert, um einerseits die anfallenden Stromkosten zu reduzieren und andererseits einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Fördertöpfe des Bundes und des Landes sind bereits ausgeschöpft und können nicht mehr in Anspruch genommen werden. Eine Förderung dient grundsätzlich dazu, ein neues Verfahren oder Produkt durch Bezuschussung marktfähig zu machen. Die Balkonkraftwerke sind inzwischen marktgängig, da sie Vorteile für die Nutzer versprechen und refinanzieren sich aus der Stromkostenersparnis. Inwieweit überschüssiger, in das öffentliche Netz eingespeister Strom die Netzqualität beeinflussen kann, sollten die Stadtwerke Neustadt in Holstein beantworten. Folgt man dem Antrag und geht von einem Preis von ca. 1.000 € für eine Balkonkraftanlage incl. Installationskosten aus, wären bei 100 förderfähigen Anlagen € und 10-20 % Förderung 10.000 -20.000 € in den Haushalt einzustellen. In diesem Zusammenhang ist auf die Bemühungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts hinzuweisen. Beschlussvorschlag:Siehe beigefügten Antrag der FDP Neustadt in Holstein. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Antrag der FDP Neustadt in Holstein
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