Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit der Bezugsvorlage wurden dem Hauptausschuss zur Sitzung am 19.01.2022 bereits die Auswertungen aus dem Sitzungsdienstfachverfahren über die in die Beschlussverfolgung aufgenommenen Punkte der ersten Hälfte der laufenden Wahlzeit (01.06.2018 - 30.11.2020) vorgelegt. Die Auswertungen der zweiten Hälfte erfolgen nun noch vor Ablauf der Wahlzeit mit dieser Vorlage. Nicht aufgeführt sind systembedingt die noch nicht durchprotokollierten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2023 und des Hauptausschusses vom 24.05.2023.
In der Darstellung der Tabelle zum Berichtswesen einer jeden Sitzung sind gemäß Grundsätze des städtischen Berichtswesens stets nur die offenen Handlungsthemen angezeigt. Anhand der nun so generierten Aufstellungen kann der Selbstverwaltung eine Art Beschlussbuch dargelegt werden.
Innerhalb des Ratsinformationssystems werden lediglich Punkte der Beschlussverfolgung ausgewertet, die im Zusammenhang mit einer Vorlage stehen; offene Tagesordnungspunkte ohne Vorlagen sind dort nicht enthalten. Die dieser Vorlage beigefügten Aufstellungen aus dem verwaltungsinternen Amtsinformationssystem bilden hingegen die Handlungsfelder des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung umfassend ab.
Für den Hauptausschuss wurden innerhalb des Zeitraumes ab 01.12.2020 insgesamt 83 Einträge vorgenommen, wovon 4 noch nicht als abgeschlossen markiert sind (erste Hälfte der Wahlzeit 141 Einträge – davon kein Punkt mehr offen). Zur Stadtverordnetenversammlung liegen für diesen Zeitraum 125 Einträge vor, von denen noch 12 offen sind (erste Hälfte der Wahlzeit 156 Einträge – davon nach wie vor noch drei offen). Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt von den Aufstellungen aus der strukturierten Beschlussverfolgung des Zeitraums ab 01.12.2020 für den Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Übersicht Beschlussverfolgung Hauptausschuss ab 01.12.2020
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