Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zur Regelung der Rechtsverhältnisse eines kommunalen Eigenbetriebes wird von der Stadtverordnetenversammlung eine Betriebssatzung erlassen. Rechtsgrundlage sind die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung. In der Betriebssatzung sind insbesondere das Stammkapital des Eigenbetriebes, die Vertretung des Eigenbetriebes und die Kompetenzen der Organe geregelt. Mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 16.10.2019 wurde die überarbeitete Mustersatzung für Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen über die Kommunalaufsichtsbehörden zur Anwendung empfohlen. Im Erlass wurde ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei der Mustersatzung um Formulierungs- und Gestaltungsvorschläge handele, die die aktuelle Rechtslage der Eigenbetriebsverordnung und Kommunalunternehmensverordnung abbilden; sie aber keinesfalls verbindlich sind. Es könne selbstverständlich immer eigene rechtskonforme Formulierungen und Gestaltungen gewählt werden.
Der dieser Vorlage anliegende Satzungsentwurf basiert auf der o.g. Mustersatzung, und ist in Teilen angelehnt an die bereits beschlossene Neufassung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein. Individuelle Anpassungen an den touristischen Eigenbetrieb waren natürlich aufgrund des unterschiedlichen Zwecks und Gegenstands des Eigenbetriebes sowie der unterschiedlichen Größe und Struktur des Eigenbetriebs nötig. Generell gilt auch für den Eigenbetrieb Tourismus-Service:
- Dienstvorgesetzter der Werkleitung ist der Bürgermeister, - grundsätzlich obliegt der Werkleitung die laufende Betriebsführung und sie vollzieht die Beschlüsse der anderen Organe, - der Werkausschuss entscheidet, soweit rechtlich zulässig, über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes, für die die untergeordneten Organe eine Zustimmung benötigen, - die Stadtverordnetenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes für die sie gemäß § 28 Gemeindeordnung zuständig ist und die nicht übertragbar sind (§ 5 EigVO).
Neben den Regelungen aus der Eigenbetriebsverordnung wurden die Wertgrenzen aus § 7 Abs. 5 Ziffern 5-11 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein für den Werkausschuss übernommen. Auch die Aufgaben des Bürgermeisters entsprechen denen der gültigen Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein. Hiermit wird eine Vereinfachung für die Selbstverwaltungs- und Verwaltungsstrukturen erzielt.
Auf eine Gegenüberstellung der geltenden Betriebssatzung zum Entwurf wurde verzichtet, da es durch die Verwendung der Mustersatzung für Eigenbetriebe nicht zu Änderungen, sondern zu einer vollständigen Neufassung gekommen ist. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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