Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach der Kommunalwahl findet am 22.06.2023 die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Der Ablauf der konstituierenden Sitzung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Entwürfe der Vorlagen für die konstituierende Sitzung am 22.06.2023 sind dieser Vorlage beigefügt und werden durch die Verwaltung in der Hauptausschusssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Nicht im Vorlagenkonvolut enthalten sind, da die Vorlagen der Beratungsfolge nach ohnehin dem Hauptausschuss zur Vorberatung vorgelegt werden, die Unterlagen zur Neufassung der Hauptsatzung, zur Neufassung der Geschäftsordnung und zur Änderung der Entschädigungssatzung.
Erfahrungsgemäß ist es für einen möglichst reibungslosen Ablauf der konstituierenden Sitzung sehr sinnvoll, wenn alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Wählervereinigungen vorab ausführlich über den Ablauf der konstituierenden Sitzung informiert werden und die formalen Anforderungen kennen.
Ggf. bis zur Sitzung des Hauptausschusses bzw. zum Unterlagenversand noch nicht vorliegende Ergebnisse der Kommunalwahl werden - soweit noch fehlend - als Tischvorlage ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwürfe der Vorlagen für die konstituierende Sitzung
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