Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die derzeit geltenden Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände vom 15.05.2018 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2018, Seite 472 Anlage C) verlieren am 31.05.2023 ihre Gültigkeit. Auch die derzeit geltende Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein ist an die Mustersatzung angelehnt und mit ihren bisherigen drei Änderungen, zuletzt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, an die fortlaufenden Rechtsentwicklungen angepasst worden.
Der Neufassungsentwurf der Satzungsmuster befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung leider noch nicht im Anhörungsverfahren und liegt damit der Verwaltung noch nicht vor. Der nun vorgelegte Neufassungsentwurf der Hauptsatzung Anlage B orientiert sich mithin weitgehend an dem bisherigen Muster und ist neben der musterbezogenen Sortierung der Paragraphen gekennzeichnet von Änderungen, die aufgrund der Neufassungen der Werkssatzungen für die Eigenbetriebe und Änderungen zu einigen Ausschusszusammensetzungen nötig geworden sind. Die Änderungen sind innerhalb der Synopse Anlage A beschrieben.
Beschlussvorschlag:Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Anlage A - Synopse Hauptsatzung i.d.F. der 3. Änderung / Neufassung
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