Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2977/23  

 
 
Betreff: Seebrücke Neustadt - hier: Festlegung der Anforderungen und Auslobung eines Wettbewerbs
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  33 Hochbau
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Entscheidung
28.03.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Prüfbericht über die Seebrücke Neustadt in Holstein wurde dem Tourismusausschuss am 07.03.2023 vorgestellt (Vgl. VO 2931/22), sowie eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer umfangreichen Sanierung oder eines Neubaus mit Fördermöglichkeiten. Die Verwaltung empfiehlt die Planung eines Neubaus der Seebrücke Neustadt, da die Dauerhaftigkeit des Bauwerks aufgrund der Verwendung heimischer Hölzer auch bei einer umfangreichen Sanierung nicht garantiert werden kann.

 

Als Rahmenbedingungen sind folgende Anforderungen an die Planung eines Neubaus zu stellen:

 

Der Ersatzneubau soll am Standort des Bestandsbaus errichtet werden und die Bestandstrasse wieder genutzt werden. Die Länge (ab derzeitiger Pflasterkante ca. 88 m) und die Breite der Brücke (ca. 3,20 m) sollen unverändert bleiben.

Der Ersatzneubau soll höher geplant werden, um den Erfordernissen des voraussichtlich steigenden Meeresspiegels zu entsprechen. Der Ausleger zum Baden kann ggf. als Schwimmsteg geplant werden, wenn die Ergebnisse des Seeganggutachtens und die Statik dies erlauben.

 

Die neue Seebrücke soll barrierefrei gestaltet werden und eine hohe Dauerhaftigkeit und somit Nachhaltigkeit aufweisen.

 

Von einer Anlegemöglichkeit für Segel- und Sportboote an der Seebrücke sollte aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden, da es im Stadthafen und in der ancora Marina ausreichend Möglichkeiten zum Anlegen für Fahrgastschiffe und private Boote gibt. Die Seebrücke Neustadt verläuft nah am Fahrwasser der stark frequentierten Hafeneinfahrt. An dieser Stelle ist es schwierig, eine ausreichend lange Seebrücke zu planen, damit der Tiefgang für (Fahrgast-)Schiffe gewährleistet werden kann. Zudem hat sich die Seebrücke Neustadt als Bademöglichkeit etabliert, und von beiden Nutzungen gleichzeitig sollte aus Sicherheitsgründen abgesehen werden.

 

Darüber hinaus hat das Risk Assessment für das Strandbad Neustadt ergeben, dass der Ausleger zum Baden in Richtung Hafeneinfahrt für die Rettungsschwimmer kaum bis gar nicht einsehbar ist und somit bei einem Neubau auf diesen Ausleger verzichtet werden sollte. Zur Gewährleistung der Badesicherheit wird zudem empfohlen, auf der rechten Seite (Blickrichtung vom Strand zum Wasser) im oberen Bereich des Ersatzneubaus einen etwas erhöht stehenden DLRG Wachturm für 2 Personen vorzusehen, damit bei regem Badebetrieb die Überwachung auch zusätzlich von der Seebrücke aus erfolgen kann. Von diesem Wachturm soll eine Treppe zu einem neuen Bootsanleger für das DLRG Rettungsboot führen, um Rettungseinsätze zügig und reibungslos abhandeln zu können.

 

Im Zuge des Neubaus der Wasserrettungsstation ist das eingeschossige, orangefarbene Gebäude am Strandbad abzureißen (s. VO 2755/22). Durch den Abriss des Gebäudes und dem Neubau der Seebrücke ergibt an dieser Stelle sich die Möglichkeit zur Gestaltung eines neuen Seebrückenvorplatzes und somit einer weiteren Attraktivierung des Strandbads. Auch die Angleichung an die bestehende Promenade Richtung Jungfernstieg und insbesondere bis zur neuen Wasserrettungsstation als soll im Zuge der Planung der Seebrücke mit geplant werden.

 

Die thematische und optische Ausrichtung der Neugestaltung der Seebrücke und des neuen Vorplatzes soll sich an den Vorgaben des Tourismusentwicklungskonzepts Lübecker Bucht 2030 orientieren, sowie an den weiteren baulichen Maßnahmen am Strandbad Neustadt in Holstein.

Durch die Entwicklung der Hafenwestseite ist mit einer Erhöhung der touristischen Nutzung des Neustädter Strandbads, auch verstärkt von einer jüngeren Zielgruppe durch die Errichtung eines Hostels, zu rechnen, so dass der Seebrücke Neustadt eine stärkere Bedeutung als Bademöglichkeit und auch als Flaniermeile und Aussichtspunkt auf die Lübecker Bucht zugeschrieben wird.

 

Bei einer neu zu errichtenden Fläche von ca. 365 m² (Seebrücke inkl. Kopf und einem Ausleger) und Baukosten von 6.000€/m² (prognostizierte Baukosten lt. Projektstudie s. VO 2823/21 zzgl. Kostensteigerung von 20%) wird mit Baukosten von ca. 2,2 Mio. zu rechnen sein. Für den Abriss des eingeschossigen Gebäudes und die Neugestaltung des Vorplatzes und die Promenadenanbindung werden ca. 800.000 € Baukosten geschätzt, so dass mit einer Gesamtinvestition von voraussichtlich ca. 3,0 Mio. € netto zu planen ist.

 

Aufgrund der Höhe der Baukosten und des Zeithorizonts für einen Neubau auf Basis des Prüfberichts soll eine beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bzw. ein Einladungswettbewerb erfolgen. Ziel ist es, dass dem Tourismusausschuss voraussichtlich im Herbst 2023 drei bis fünf Entwürfe für die oben genannten Planungen zur Beratung vorgestellt und die Vergabe der Planungsleistungen beraten werden können, um wiederum einen Förderantrag für GRW-Mittel einreichen zu können. 


Beschlussvorschlag:

 

Es soll ein Neubau der Seebrücke Neustadt am derzeitigen Standort geplant werden mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Die thematische und optische Ausrichtung der Seebrücke soll dem im Tourismusentwicklungskonzept Lübecker Bucht 2030 festgelegten Profil Neustadts entsprechen. Der Schwerpunkt der Seebrücke Neustadt soll auf „Badevergnügen“ und Aufenthaltsqualität gelegt werden.
  • Der Neubau soll nachhaltig und barrierefrei gestaltet werden.
  • Die Länge der Seebrücke soll beibehalten werden. Ein Ausleger als Bademöglichkeit soll nur in nordöstliche Richtung geplant werden.
  • Zur Gewährleistung der Badesicherheit soll ein Wachturm für zwei Wachgänger sowie ein Anleger für ein Rettungsschlauchboot eingeplant werden.
  • Eine Anlegemöglichkeiten für Fahrgastschiffe sowie Segel-/Sportboote wird ausgeschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bzw. einen Einladungswettbewerb für die Planung eines Neubaus der Seebrücke Neustadt in Holstein auszuloben. Die Neugestaltung der Seebrücke Neustadt, des neuen Seebrückenvorplatzes und der Anbindung an die Promenade soll mit Baukosten in Höhe von ca. 3.000.000 € netto geplant werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen:

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Budget: WP 2023 TSN

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

x

 

 

x

x

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine