Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ wurde durch das Planungsbüro Planung Kompakt in dem anliegenden B-Planentwurf umgesetzt. Der B-Plan setzt ein urbanes Gebiet (MU) fest und sichert überwiegend Wohnbebauung. Der Entwurf wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses umfangreich vorgestellt werden. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 wurde zur Sicherung kostengünstiger Mietwohnungen und der Gewerbenutzung ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet. Dieser regelt im Besonderen: - Die verpflichtende Realisierung von mindestens 123 Wohneinheiten sowie die Herstellung von mindestens 14.000 m² Wohnfläche. - Die verpflichtende Realisierung von mindestens 49 Mietwohnungen. Davon sollen 50 % der Mietwohnungen als 1-Zimmer-Wohnungen, 30 % 2-Zimmer-Wohnungen,10 % als 3-Zimmer-Wohnungen und 10 % als 4-Zimmer-Wohnungen errichtet werden. - Die verpflichtende Realisierung der 49 Mietwohnungen mit einer Netto-Kaltmiete mit folgenden Maßgaben:
- Oder die verpflichtende Realisierung der 49 Mietwohnungen als sozialer Wohnungsbau. - Die Herstellung der internen Erschließung. - Den Verzichtet von fossilen Brennstoffen für die Wärmeversorgung. - 80 % aller nutzbaren Dachflächen im Vertragsgebiet mit Photovoltaikanlagen zur dezentralen Erzeugung von Strom oder Wärme auszustatten. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird ebenfalls in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt werden. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 3. Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Entwurf anliegenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 Entwurf der Begründung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 Anlage zum Entwurf der Begründung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 Entwurf des städtebaulichen Vertrages
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