Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2972/23  

 
 
Betreff: Konsolidierungskonzept 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-05.03-1/2022-18916/2023-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zustimmung
05.04.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
27.04.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die vom Bürgermeister aufgrund des Haushaltsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 eingeladene Arbeitsgruppe Konsolidierung tagte in drei Sitzungen am 11.01.2023, 08.02.2023 und 22.02.2023.

 

In ihrer ersten Sitzung verständigte sich die Arbeitsgruppe auf die Fortschreibung und Aktualisierung des Konsolidierungskonzeptentwurfs des Jahres 2020, die um eine anhand der Ergebnisrechnung differenzierte Aufstellung der Produkte möglichst mit dem Ziel der Darstellung der Auswirkungen von Änderungen der Investitionshöhen auf das Haushaltsergebnis erweitert werden sollte. Die Finanzabteilung erarbeitete hierzu mit den Produktverantwortlichen innerhalb der Verwaltung Konsolidierungsziele in Höhe von etwa 1,47 Mio. € in den Produkten aus dem Haushaltsquerschnitt, die dem Potential nach das Haushaltsdefizit mit den daraus resultierenden Einsparungen und Mehreinnahmen von 3.197.100 € auf 1.726.240 € reduzieren könnten.

 

Der Entwurf wurde in den weiteren beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe wie folgt angepasst:
gestrichen:

ehemals E8 Prüfung Veräerbarkeit weiterer Grundstücke
  Konsolidierungspotential 250 TEUR

ehemals A12 Zuschuss Schwimmhalle Sierksdorf
  Konsolidierungspotential 10 TEUR

ehemals A2 Abbau Hundekotbeutel
  Konsolidierungspotential 0,5 TEUR

ehemals E7 Anhebung der Hebesätze
  Konsolidierungspotential 195 TEUR

ehemals A15 Zinserparnis Vorausleistung Ausbaubeiträge
  Konsolidierungspotential 10 TEUR

reduziert:

E4 Nutzungsentgelte für städtische Räumlichkeiten
  Konsolidierungspotential von 50 TEUR  auf  25 TEUR

 

So verbleiben von 13 Einzelmaßnahmen im Einnahme- und 16 im Ausgabebereich nunmehr 11 Einnahme- und 13 Ausgabemaßnahmen mit einem theoretischen Konsolidierungspotential von 841.900r das finale Konzept (Folgejahre 806.960 €).

 

Der Teilbereich zu Ziffer 2 des Haushaltsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, wonach der Bürgermeister gehalten war, Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu erarbeiten, wird als erfüllt angesehen. Beschlussbestandteil war auch die Zielsetzung eines ausgeglichenen Haushaltes; dieses Ziel ist nicht erreicht worden.

 

Daneben ist der Bürgermeister unter Ziffer 3 des vorgenannten Haushaltsbeschlusses aufgefordert gewesen, die Maßnahmen bis zum 15. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die im Konzept aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen bedingen - vorrangig durch Satzungserlass - zwangsläufig eine Beschlussfassung der Selbstverwaltung. Verwaltungsseitig sind bereits die ersten Arbeitsprozesse zu den sich aus dem Konsolidierungskonzept ergebenden Handlungssträngen angestossen worden. Vor dem Hintergrund des Mitwirkens der Selbstverwaltung innerhalb der Arbeitsgruppe zur Konzeptaufstellung und der nach und nach erfolgenden politischen Beratung der Einzelmaßnahmen wird auch Ziffer 3 des Haushaltsbeschlusses innerhalb der Verwaltung als erledigt gesehen.

 

Das Konsolidierungskonzept 2023 könnte in seiner finalen, abgestimmten Form aus diesem Grunde dem Hauptausschuss als Arbeitsgruppenpartner ausschließlich zur Kenntnis gegeben werden, da eine weitere Beschlussfassung hierzu entbehrlich erscheint. Eine deutliche Zustimmung durch Beschluss des Konzeptes als Fachausschuss wäre jedoch der Sache angemessen.  


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt dem anliegenden, gemeinsam mit der Verwaltung als Arbeitsgruppe erarbeiteten Konsolidierungskonzept 2023 zu. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Konsolidierungskonzept 2023 final (V3.3)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konsolidierungskonzept V3.3, Stand: 27.02.2023 (1885 KB)