Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die vom Bürgermeister aufgrund des Haushaltsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 eingeladene Arbeitsgruppe Konsolidierung tagte in drei Sitzungen am 11.01.2023, 08.02.2023 und 22.02.2023.
In ihrer ersten Sitzung verständigte sich die Arbeitsgruppe auf die Fortschreibung und Aktualisierung des Konsolidierungskonzeptentwurfs des Jahres 2020, die um eine anhand der Ergebnisrechnung differenzierte Aufstellung der Produkte möglichst mit dem Ziel der Darstellung der Auswirkungen von Änderungen der Investitionshöhen auf das Haushaltsergebnis erweitert werden sollte. Die Finanzabteilung erarbeitete hierzu mit den Produktverantwortlichen innerhalb der Verwaltung Konsolidierungsziele in Höhe von etwa 1,47 Mio. € in den Produkten aus dem Haushaltsquerschnitt, die dem Potential nach das Haushaltsdefizit mit den daraus resultierenden Einsparungen und Mehreinnahmen von 3.197.100 € auf 1.726.240 € reduzieren könnten.
Der Entwurf wurde in den weiteren beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe wie folgt angepasst: ehemals E8 Prüfung Veräußerbarkeit weiterer Grundstücke ehemals A12 Zuschuss Schwimmhalle Sierksdorf ehemals A2 Abbau Hundekotbeutel ehemals E7 Anhebung der Hebesätze ehemals A15 Zinserparnis Vorausleistung Ausbaubeiträge reduziert: E4 Nutzungsentgelte für städtische Räumlichkeiten
So verbleiben von 13 Einzelmaßnahmen im Einnahme- und 16 im Ausgabebereich nunmehr 11 Einnahme- und 13 Ausgabemaßnahmen mit einem theoretischen Konsolidierungspotential von 841.900 € für das finale Konzept (Folgejahre 806.960 €).
Der Teilbereich zu Ziffer 2 des Haushaltsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, wonach der Bürgermeister gehalten war, Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu erarbeiten, wird als erfüllt angesehen. Beschlussbestandteil war auch die Zielsetzung eines ausgeglichenen Haushaltes; dieses Ziel ist nicht erreicht worden.
Daneben ist der Bürgermeister unter Ziffer 3 des vorgenannten Haushaltsbeschlusses aufgefordert gewesen, die Maßnahmen bis zum 15. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die im Konzept aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen bedingen - vorrangig durch Satzungserlass - zwangsläufig eine Beschlussfassung der Selbstverwaltung. Verwaltungsseitig sind bereits die ersten Arbeitsprozesse zu den sich aus dem Konsolidierungskonzept ergebenden Handlungssträngen angestossen worden. Vor dem Hintergrund des Mitwirkens der Selbstverwaltung innerhalb der Arbeitsgruppe zur Konzeptaufstellung und der nach und nach erfolgenden politischen Beratung der Einzelmaßnahmen wird auch Ziffer 3 des Haushaltsbeschlusses innerhalb der Verwaltung als erledigt gesehen.
Das Konsolidierungskonzept 2023 könnte in seiner finalen, abgestimmten Form aus diesem Grunde dem Hauptausschuss als Arbeitsgruppenpartner ausschließlich zur Kenntnis gegeben werden, da eine weitere Beschlussfassung hierzu entbehrlich erscheint. Eine deutliche Zustimmung durch Beschluss des Konzeptes als Fachausschuss wäre jedoch der Sache angemessen. Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss stimmt dem anliegenden, gemeinsam mit der Verwaltung als Arbeitsgruppe erarbeiteten Konsolidierungskonzept 2023 zu. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Konsolidierungskonzept 2023 final (V3.3)
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