Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2955/23  

 
 
Betreff: Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2900/22
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Henneberg, Selina
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.02.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zurückgestellt   
21.03.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
27.04.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 01.11.2022 hat der AfgA die VO/2900/22 neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten beraten.

 

In der Beratung wurde deutlich, dass die vorgeschlagenen Nutzungsgebühren für die Vereine eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten würden. Zugleich wurde anhand der Kalkulation sichtbar, dass die Stadt bisher Kosten im selben Umfang getragen hat, welche ohne die in Anspruch genommenen Nutzungen nicht angefallen wären, mithin also eine „unsichtbare“ Unterstützung der Vereine geleistet hat. In einem Umfeld steigender Kosten und rückläufiger Einnahmen soll hier eine für alle Betroffenen gangbare sung gefunden werden. Der Ausschuss hat folglich keine Beschlussempfehlung zur Satzung getroffen. Die Fraktionen wurden daher gebeten, ihre Fragen und Ideen zur Lösung der festgestellten Problemlage an die Verwaltung zu richten.

 

Die SPD spricht sich gegen eine generelle Erhebung von Beiträgen von den Vereinen aus und befürwortet die Beibehaltung der bisher gängigen Praxis, dass für nicht sportliche Veranstaltungen nach wie vor pauschale Kostenbeiträge von den Vereinen erhoben werden. Als Begründung führt die SPD an, dass die Vereine ihre Arbeit in der Regel über die Vereinsbeiträge und Sponsoren finanzieren. Der finanzielle Spielraum der Vereine sei daher sehr begrenzt.

 

Des Weiteren würde die konsequente Umsetzung der neuen Satzung eine erhebliche Mehrbelastung für die Verwaltung bedeuten.

 

Die CDU schließt sich der Stellungnahme der SPD Fraktion an.

 

Aus Sicht der BGNnne man den Vereinen keine Kosten für die sportliche Nutzung der Hallen in Rechnung stellen. Der TSV Neustadt habe bereits jetzt schon Schwierigkeiten mit den Zahlungen. Hinzu kommt, dass der Bearbeitungsaufwand viel höher als der Ertrag sei.

 

Die FDP spricht sich für eine Pauschalisierung der Nutzungsgebühren aus, um einen größeren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Über die Höhe der Pauschalen solle die Verwaltung einen Vorschlag machen und diesen mit den Fraktionen abstimmen.

 

Auch ndnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Gebühren für die betroffenen Vereine kaum zumutbar sein dürften. Die Fraktion sieht auf der anderen Seite jedoch auch die rechtlichen Erfordernisse, die von dem Kommunalabgabengesetz ausgehen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine Befreiung der Sportvereine von der Gebührenpflicht insgesamt oder auf Antrag als Lösung in Betracht käme. Des Weiteren wird die Verwaltung darum gebeten eine Übersicht für den AfgA darüber zu erstellen, wie die anderen Gemeinden im Kreis diese Probleme lösen.

 

Die Grünen befürworten außerdem die Regelung, dass der Jugendsport kostenfrei bleibt, möchten diese Regelung aber auf alle Jugendlichen erweitern, die über kein eigenes Einkommen verfügen.

 

Des Weiteren führt die Fraktion als Lösung an, die Benutzungsgebühren durch die bereits erfolgende städtische Förderung zumindest teilweise aufzufangen. Durch die bisherige Praxis des Gebührenverzichtes werden die betroffenen Vereine verdeckt subventioniert.

 

Die Verwaltung hat nachfolgend eine Übersicht darüber erstellt, wie andere Gemeinden im Kreis mit der Erhebung von Nutzungsgebühren für Sportvereine umgehen.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat eine Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen. Mit dem hiesigen Verein wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen, aus welchem sich ergibt, dass sich der Verein mit zehn Prozent an den Bewirtschaftungskosten beteiligen muss. Eine Gebühr wird nicht gezahlt. Für die Überlassung der Sporthallen und Sportplätze sind Benutzungsgebühren zu entrichten. Ausgenommen sind die Schulen und Veranstaltungen der Gemeinde sowie der regelmäßige Übungsbetrieb der hiesigen Sportvereine.

 

Die Stadt Heiligenhafen erhebt für die Nutzung der Turn- und Sporthallen eine Benutzungsgebühr je angefangene Stunde für nicht ortsansässige Vereine oder sonstige Nutzer. Der ortsansässige Verein TSV Heiligenhafen nutzt die Turn- und Sporthallen aktuell kostenfrei.

 

Die Stadt Bad Schwartau arbeitet mit einer Benutzungs- und Entgeltordnung, nach welcher grundsätzlich alle Nutzer Nutzungsgebühren zahlen. In der Benutzungsordnung ist jedoch geregelt unter welchen Umständen von den Benutzungsgebühren befreit werden kann. Für den Regelbetrieb der städtischen Vereine ist durch die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bad Schwartau folgendes festgelegt: „Die Stadt Bad Schwartau stellt den Sportvereinen zur Durchführung ihres satzungsgemäßen Auftrags die städtischen Sporteinrichtungen im Rahmen der Sportförderung im rechnerischen Ergebnis kostenlos zur Verfügung.“

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein erhebt für die Nutzung der Turn- und Sporthallen durch Oldenburger Sportvereine grundsätzlich keine Nutzungsentgelte. Wenn mit Veranstaltungen der Sportvereine Einnahmen erzielt werden, kann die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister eine abweichende Regelung treffen. Für auswärtige Vereine oder sonstige Nutzer erhebt die Stadt Oldenburg in Holstein Entgelte je angefangene Stunde (z.B. Turnhalle der Grundschule am Wasserquell 12,00 €).

 

Die Stadt Eutin erhebt nach ihrer Satzung von 2010 Gebühren, auch von Sportvereinen. Die Gebührensätze sind deutlich geringer, dennoch verbucht die Stadt jährliche Einnahmen von rund 30.000 €r Raumnutzungen.

 

Nach dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2016 „ssen Vereine, Verbände und sonstige Dritte die Kosten ersetzen, die der Stadt entstehen, wenn sie ihnen kommunale Einrichtungen und Liegenschaften überlässt. Die Kommunen sind aufgefordert, die Kosten ihrer Liegenschaften zu ermitteln. Für die Raumnutzung sind realistische Entgelte von allen Nutzern zu erheben. Diese Einnahmen aus den Nutzungsentgelten sind bei der jeweiligen Einrichtung oder Liegenschaft im Haushalt auszuweisen. Absehbare Mehreinnahmen erhöhen die Kostendeckungsgrade der Einrichtung oder Liegenschaft. Können bestimmten Nutzergruppen diese Entgelte nicht zugemutet werden, ist dies im Haushalt deutlich zu machen. Die Kommune kann diesen Nutzern zweckgebundene Finanzhilfen zum Ausgleich der kostendeckenden Nutzungsentgelte bewilligen. Eine Gegenbuchung als „Sportförderung“, „Kulturförderung“ oder z. B. „Jugendförderung“ als Ausgabe ist aufzunehmen.“

 

Im Rahmen der Sportförderung zahlt die Stadt Neustadt in Holstein den Vereinen jährlich Übungsleiterzuschüsse (in den letzten drei Jahren in Höhe von knapp 27.000 € durchschnittlich) sowie einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 an den Sportring.

Betrachtet man die Produkte Sportförderung, Sportplatz Gogenkrog und Gogenkroghalle zusammen, weist der Ergebnisplan ein Minus von 463.200 € aus.

 

Es ist zu beachten, dass durch die vorgeschlagenen Gebühren nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten gedeckt wird. Es werden lediglich die verbrauchsabhängigen Kosten (Strom, Wasser, Abwasser, Heizungskosten, Reinigung) gedeckt, die durch den jeweiligen Nutzer verursacht werden.

 

 

Bewertung der Verwaltung:

 

  1. Ein vollständiger Kostenerlass für die Vereine ist nicht im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

 

  1. Der Kinder- und Jugendsport (bis 18 Jahre) soll weiterhin gebührenfrei bleiben
    geändert in beigefügter Satzung.

 

  1. Eine angemessene Beteiligung der Vereine an den Kosten ist möglich. Die Mitgliedsbeiträge der Vereine sind relativ gering. Der TSV Neustadt erhebt zum Beispiel folgende Mitgliedsbeiträge:

 

Kinder: 8,00 € pro Monat

Erwachsene: 12,00 € pro Monat

Familien: 21,00 € pro Monat

 

Grundsätzlich bezahlen andere Nutzergruppen Eigenanteile für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (z.B. OGS und KiTa). Dies ist ein Gebot der Fairness allen Nichtnutzern gegenüber, die ohnehin schon den größten Kostenanteil tragen.

 

  1. Ein Gespräch mit dem Vorstand des TSV Neustadt hat ergeben, dass eine Kostenbeteiligung dieses Jahr nicht möglich ist, grundsätzlich aber vorstellbar sei.

 

  1. Eine Spitzabrechnung ist mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Eine pauschale Regelung wird angestrebt geändert in beigefügter Satzung. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen Einzelfälle angemessen zu berücksichtigen.

 

  1. Alternativ kann der Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € an den Sportring gestrichen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Benutzung der städtischen Räumlichkeiten wird einschließlich der vorliegenden Gebührentabelle beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und reionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrerionale Auswirkungen

fördernd

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

x

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Benutzungs- und Gebührensatzung (271 KB)      
Stammbaum:
VO/2900/22   Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich
VO/2955/23   Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich