Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2949/23  

 
 
Betreff: Änderungen der Benutzungsentgelte in der Betriebsordnung für das Kranen im Kommunalhafen Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in:Dr. Jahn, Mark
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Entscheidung
06.02.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

r die Benutzung des Krans bzw. des Laders werden Benutzungsentgelte erhoben. Die Benutzungsentgelte sind in der Betriebsordnung für das Kranen im Kommunalhafen Neustadt in Holstein regelt.

 

Es wird folgende Anpassung der Benutzungsentgelte und eine Umstellung auf Bruttopreise vorgeschlagen:

 

 

 

bis 31.03.23

Ab 01.04.23

 

I.

Stationärer Kran für das Herausheben oder
Zuwasserlassen von Booten

 

 

 

a)

bis 1,0 t Gesamtgewicht

71,40

80,00

12,0%

b)

bis 2,5 t Gesamtgewicht

119,00

130,00

9,2%

c)

bis 5 t Gesamtgewicht

154,70

170,00

9,9%

d)

bis 10 t Gesamtgewicht

202,30

220,00

8,7%

 

Mindestens für jede angefangene 0,5 h, bei Aufträgen ab 15 Booten kann ein Nachlass gewährt werden

39,27

44,00

12,0%

II.

Universal-Lader je angefangene Stunde

72,60

80,00

10,2%

III.

Wartezeiten

 

 

 

a)

Ab 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit bis zu
30 Minuten Wartezeit

39,27

44,00

12,0%

b)

Ab 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit

Preise
gemäß I.

Preise
gemäß I.

 

IV.

Zuschläge für Leistungen außerhalb der
regelmäßigen Arbeitszeit

 

 

 

a)

Werktags je angefangene Stunde

11,90

14,00

9,2%

b)

Sonn- und feiertags je angefangene Stunde

22,61

25,00

10,6%

c)

Anfahrtspauschale, wenn sich der Termin nicht an die regelmäßige Arbeitszeit anschließt

26,18

29,00

10,8%

 

I.2 (Bootswäsche) wird gestrichen, da die Entgelte bereits in der Preisliste Hafenservice geregelt sind.

 

Die Umsätze (netto) aus den Benutzungsentgeltenr das Kranen haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Kran-  und
Ladeentgelt

14.855 €

14.088 €

8.566 €

26.115 €

26.247 €

 

Die Anpassung der Benutzungsentgeltehrt voraussichtlich zu einer Steigerung um ca. 2.600  (netto) im Jahr.

 

Die Anpassung der Benutzungsentgelte ist in § 5 Abs. 2 der Benutzungsordnung einzuarbeiten und bekanntzumachen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Anpassung der Benutzungsentgelte nach § 5 Abs. 2 der Betriebsordnung gemäß dem anliegenden Preisblatt ab 01.04.2023 wird zugestimmt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und reionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrerionale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Preisblatt ab 01.04.2023   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Preisblatt Benutzungsentgelte Kranen_2023 (109 KB)