Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2919/22-2  

 
 
Betreff: Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-RühleBezüglich:
VO/2919/22
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
01.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
15.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung vom 15.12.2017, zuletzt geändert am 11.12.2020, sowie für die Schmutzwasserbeseitigung vom 14.12.2017, zuletzt geändert am 11.12.2020, sind zur Erhöhung der Rechtssicherheit aktualisiert worden.

Die Abgabensatzungen für Niederschlags- sowie für Schmutzwasser werden in eine Beitrags- und Gebührensatzung zusammengefasst, um die Dopplung vieler Passagen zu vermeiden. So gibt es nur eine Satzung, die sowohl die Beiträge als auch die Gebühren definiert.

Die Stadt muss kostendeckende Abwassergebühren gemäß § 6 KAG-SH haben. Deshalb werden die Gebühren auf der Grundlage einer Vorkalkulation für 2023 angepasst.

 

Folgende Gebührenänderungen sind erforderlich:

Gebühr in €

Bis 31.12.2022

Ab 01.01.2023

Grundgebühr Schmutzwasser

1,2 € pro Menge Qn bzw. 0,75 € pro Menge Q3

1,2 € pro Menge Qn bzw. 0,75 € pro Menge Q3

Zusatzgebühr Schmutzwasser pro m³

3,43

3,64

Niederschlagswasser pro m²

0,29

0,40

Kleinkläranlagen pro³

42,55

36,72

Sammelgruben pro m³

29,51

22,49

 

Die Niederschlagswasser-Gebührenüberdeckungen der Vorjahre sind aufgezehrt, sodass die allgemeinen Kostensteigerungen zu einer Gebührenerhöhung führen. Die Gebühren für die 23 Kleinkläranlagen-Eigentümer können reduziert werden, um die Gebührenüberdeckungen aus 2019 auszukehren. Gleiches gilt für die zwei Sammelgruben.

 

Die Satzung wurde vom Rechtswalt Herrn Dörfler aus Bad Schwartau erarbeitet, der in vielen umliegenden Gemeinden ebenfalls dafür tätig war, und am 28.11.2022 mit Herrn Geusen-Rühle und Herrn Bac (Treukom) vorberaten.  


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.

 

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS:

a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³

c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 €

 d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung BGS

Vorkalkulation der Gebühren 2023  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbesetigung BGS (687 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vorkalkulation der Gebühren 2023 (206 KB)      
Stammbaum:
VO/2919/22   Neufassung der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein   Vorlage öffentlich
VO/2919/22-1   Neufassung der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein   Vorlage öffentlich
VO/2919/22-2   Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein   Vorlage öffentlich