Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit der Bezugsvorlage 2919/22 wurden dem Stadtwerkeausschuss zu seiner Sitzung am 21.11.2022 die Neufassungen der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Vorberatung vorgelegt. Zur weiteren Überarbeitung wurde der Beitrags- und Gebührenteil in der Sitzung an die Verwaltung zurückverwiesen und lediglich die Abwasserbeseitigungssatzung behandelt.
Die Sachverhalte und Anlagen der Bezugsvorlage wurden für die weitere Beratung mithin in zwei Folgevorlagen gesplittet. Mit dieser Folgevorlage wird die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die derzeit gültige Abwasserbeseitigungssatzung vom 14.11.2017, zuletzt geändert am 12.12.2019, ist zur Erhöhung der Rechtssicherheit aktualisiert worden. Die Satzung wurde von Rechtswalt Herrn Dörfler aus Bad Schwartau erarbeitet, der in vielen umliegenden Gemeinden ebenfalls dafür tätig war. Der aufgeführte Beschlussvorschlag ist in der Vorberatung mit 6 Ja-Stimmen, ohne Nein-Stimme und ohne Enthaltungen gefasst worden.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die neu aufgestellte Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung – AAS)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||