Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das Gutachten des Ingenieurbüros vom 13.02.2023 ist der Anlage zu entnehmen. Die Untersuchungen erfolgten am 18.11.2022 und am 13.02.2023. Dem Bauwerk wird eine Durchschnittsnote von 3,3 attestiert. Die Zustandsnote bezieht sich auf den Gesamtzustand des Bauwerks.
Die kurzfristig notwendigen Reparaturen müssen durch den Eigenbetrieb beauftragt und zeitnah durchgeführt werden. Hierdurch können die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit für wenige Jahre erhalten bleiben. Die kurzfristig notwendigen Maßnahmen sind höher als im Wirtschaftsplan 2023 angenommen und belaufen sich nun auf 59.300 €. Daher ist eine Erhöhung der Investition „Instandhaltung Seebrücke Neustadt“ um 49.300 € netto im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service notwendig.
Mittelfristig stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an, um die Dauerhaftigkeit des vorhandenen Bauwerks zu erhalten. Der finanzielle Umfang der mittelfristigen Maßnahmen, insb. der Überbauerneuerung und Abdichtungserneuerung/Instandsetzung (s. Maßnahmenempfehlung {8} und {9}), beträgt laut Schätzung des Ingenieurbüros ca. 440.000 € netto bei jetzigem Zustand des Bauwerks. Eine jährliche Überprüfung ist notwendig, aus welcher dann entsprechend die jeweiligen Folgekosten abzuleiten sind.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens der Sanierung und der nicht zu prognostizierenden Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist die Möglichkeit eines Neubaus einer Seebrücke gegenüberzustellen: Bei einer neu zu errichtenden Fläche von ca. 365 m² (Seebrücke inkl. Kopf und linkem Ausleger) und Baukosten von 5.000 € netto/m² beträgt das Investitionsvolumen ca. 1,8 Mio. € netto. Unter Berücksichtigung weiterer Baukostensteigerungen und der Annahme von einem m²-Preis von 7.000 € netto würde das Investitionsvolumen auf 2,55 Mio. € netto betragen.
Für einen Neubau der Seebrücke Neustadt besteht die Möglichkeit Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) einzuwerben (Vgl. VO/2961/23): Ein Gespräch des Eigenbetriebs Tourismus-Service mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und der IB.SH hat ergeben, dass das Gebäude ‚Wasserrettungsstation‘ als alleinstehendes Projekt nicht förderfähig ist. Als Teil der Attraktivierung der Strandpromenade Neustadt in Holstein ist eine Förderung des Neubaus der Wasserrettungsstation jedoch teilweise möglich. Das bedeutet, dass zur Beantragung von Fördermitteln die Planungen der Wasserrettungsstation, der Seebrücke Neustadt sowie die gestalterische Anpassung eines ‚Seebrückenvorplatzes‘ an der Stelle des abzureißenden eingeschossigen DLRG-Gebäudes aus Sicht der Fördermittelgeber als Gesamtprojekt, ggf. unterteilt in mehrere Bauabschnitte, zusammengefasst werden müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei einer Entscheidung gegen einen Neubau der Seebrücke weder Fördermittel für die Sanierung der Seebrücke noch für den Neubau der Wasserrettungsstation eingeworben werden können.
Daher empfiehlt die Verwaltung die notwendigen, kurzfristigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und den Neubau der Seebrücke zu planen. Die Wirtschaftlichkeit der mittelfristig notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist unverhältnismäßig im Vergleich zu einem Neubau, für welchen eine derzeit bei GRW-Projekten üblichen Förderquote von 60-70% in Aussicht gestellt wird. Beschlussvorschlag:Der Prüfbericht über die Seebrücke Neustadt in Holstein 2023 wird zur Kenntnis genommen. Die Erhöhung der Investition „Instandhaltung Seebrücke Neustadt“ um 49.300 € netto ist im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Prüfbericht Seebrücke Neustadt 2023 Beschreibung der Zustandsnoten
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