Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2927/22  

 
 
Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
23.11.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltsplanvorberatung) geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Anlass:

In der Sitzung am 5. Oktober hat der erste Stadtrat, Herr Schmidt, eine Vorlage für eine Hauptausschusssitzung im November mit dedizierter aktueller Aufstellung der Zahlen und Maßnahmen zur Unterbringung Geflüchteter avisiert. Der Sachbericht wird hiermit vorgelegt.

 

Unterbringung und Wohnraum

Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Stadt weiterhin vor große Herausforderungen. Seit Ende Februar hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Flüchtlingswelle ausgelöst. Die gezielte Zerstörung von Infrastruktur lässt weiterhin eine starke Flüchtlingsbewegung befürchten. Dem stehen die Erfolge der ukrainischen Armee und die Hoffnung auf ein Ende des Krieges gegenüber. Mit anderen Worten: Niemand kann künftige Flüchtlingszahlen zuverlässig prognostizieren. Entsprechend unsicher ist die vom Kreis festgelegt Quote.

Auch wenn aktuell die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine stammen, darf nicht vergessen werden, dass ebenso in anderen Teilen der Welt Flucht und Vertreibung stattfinden (z.B. Afrika, Syrien, Afghanistan) und von dort Menschen nach Deutschland und Neustadt i.H. kommen:

 

2019 = 36 Personen

2020 = 18 Personen

2021 = 31 Personen

2022 = 42 Personen.

 

Aktuell leben ca. 473 Flüchtlinge in ca. 120 Wohneinheiten in der Stadt. Anmietung und Unterbringung erfolgen durch die Stadtverwaltung. Hinzu kommen wenige Einzelfälle, in denen eine direkte Anmietung von Wohnraum gelungen ist.

 

Im laufenden Jahr hat die Stadt ca. 140 Personen aufgenommen, davon 98 aus der Ukraine. Einzelne Personen sind fortgezogen, zugleich gibt es eine Dunkelziffer von hier lebenden Personen die nicht durch die Stadt untergebracht wurden. Dieses Jahr sind schon mehr Menschen angekommen als 2015.

 

Laut Verteilerschlüssel des Kreises haben wir unsere Quote von 239 Personen bisher zu 59% erfüllt und liegen etwa im Kreisdurchschnitt.

 

Nach der letzten Schätzung des Landes ist bis Ende März mit weiteren ca. 100 Personen zu rechnen das entspräche dann der vollständigen Quote.

 

Die Stadt Neustadt i.H. verfolgt weiterhin das Konzept der dezentralen Unterbringung. Vorrangig werden daher am Markt verfügbare Wohnungen angemietet. Aufgrund des begrenzten Angebotes hat die Stadt parallel das Wohngebäude im Ziegelhof erworben und 10 Microhäuser sowie 2 Tinyhäuser gekauft. Zusammen mit dem angemieteten Technikergebäude sind 14 von 120 Wohneinheiten in städtischem Eigentum.

 

Weitere 4 Microhäuser wurden kürzlich beauftragt. Ebenso wurden und werden weitere Wohnungen akquiriert, die z.T. noch instandgesetzt werden müssen.

 

Mit den bisher getroffenen Maßnahmen hat die Stadt derzeit perspektivisch bis Ende März eine Platzreserve von 84 - 99 Plätzen. Damit ließe sich die Quote für 2022 erfüllen. Allerdings sind darin mit dem Technikerhaus und dem Hotel Objekte mit ca. 30 Plätzen enthalten, die für die Betroffenen nur als Übergangssungen funktionieren, jedoch nicht als dauerhafter Wohnraum.

 

Lageabhängig ist zu beurteilen, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Umsetzungszeitraum beträgt dabei erfahrungsgemäß mindestens 3 6 Monate. D.h. im Grunde müsste schon heute entschieden werden, wie es nach Ende März weitergeht. Verwaltungsseitig wird die Wohnungsakquise daher mit Augenmaß fortgesetzt.

 

Kosten

Mit dem Kauf des Wohngebäudes Ziegelhof, den kleinen Microhäusern und den neu beauftragten großen Microhäuern in Pelzerhaken sowie den Tinyhäusern am Lübschen Mühlenberg hat die Stadt rund 2,25 mio. € investiert. Die landesseitige Förderung von Vorhaltemaßnahmen für Wohnraum beträgt z.Zt. 100.000 € und soll auf 400.000 € aufgestockt werden.

 

Der Teilergebnisplan „Verwaltung der Hilfen für Asylbewerber“ weist in der Planung ein Ergebnis von - 1.232.500 €r 2023 aus. Im Jahre 2022 waren es -510.000 €. Der Teilergebnisplan berücksichtigt dabei sämtliche laufende Erträge und Aufwendungen des Produktes. Hierin sind auch die Kosten der Integrationsstelle und Personalaufwendungen enthalten. Zusätzliche Mietkosten und eine Vervielfachung der Aufwendungen für Strom- und Heizkosten wurden eingepreist. Ähnlich wie bei den Prognosen der Flüchtlingszahlen handelt es sich bei den Ansätzen um Schätzungen, die sich im Jahresverlauf konkretisieren werden. Dabei werden neben den tatsächlichen Unterbringungsfällen auch die Energiepreisbremsen und die Anpassung von Mietbeträgen und Energiekosten im Sozialrecht eine Rolle spielen. Einnahmen, welche der Stadt durch die Miete der o.g. städtischen Unterkünfte zufließen, sind in diesem Produkt nicht berücksichtigt, sie werden im allgemeinen Grundvermögen bzw. bei den Stadtwerken vereinnahmt. Investive Aufwendungen für den Kauf von Immobilen und Microhäusern sind ebenfalls nicht im Teilergebnisplan „Hilfen für Asylbewerber enthalten“.

 

 

Personal

Der Aufgabenbereich der Flüchtlingsunterbringung wird seit Jahren von einer Verwaltungskraft mit 25 h und einem Sprachmittler/ Hausmeister mit 39 h bearbeitet. Die stark gestiegene Anzahl der Unterbringungsfälle und der zu managen Wohneinheiten führt mittlerweile zu unvertretbaren Belastungen der MitarbeiterInnen. Daher wird mit dem Stellenplan eine weitere Vollzeitkraft beantragt. In der Anlage zum Stellenplan wird näher auf das zu erfüllende Aufgabenspektrum eingegangen.

 

Auch die Mittel für die Integrationsstelle des Kinderschutzbundes sollen aufgestockt werden. Der DKSB hat eine Aufstockung der Stunden für Migrationsfachkräfte von 32 auf 60 Wochenstunden und für Sprach- und Kulturmittler von 30 auf 40 Wochenstunden beantragt. Der Ansatz ist in den Haushalt eingestellt und beläuft sich auf insgesamt 154.886 €. Landesseitig erhält die Stadt eine Integrationspauschale von einmalig 500 €r jede aufgenommene geflüchtete Person.

 

 

Fazit

Die angemessene Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten bleibt ein Kraftakt. Die Stadt ist betreibt weiterhin aktiv die Anmietung von Wohnraum.

Die unsichere Ausgangslage macht eine umfassende und vorausschauende Planung unmöglich. Hierdurch können sich einerseits Engpässe, andererseits Vorhaltekosten für nicht genutzten Wohnraum ergeben.

Allen Widrigkeiten zum Trotz, ist es der Stadt Neustadt in Holstein vergleichsweise gut gelungen, die Herausforderungen zu meistern. Nun aber sind personelle Ergänzungen dringend erforderlich.

 

  


Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht über die Unterbringung von Flüchtlingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine