Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die derzeit gültige Abwasserbeseitigungssatzung vom 14.11.2017, zuletzt geändert am 12.12.2019, die Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung vom 15.12. 2017, zuletzt geändert am 11.12.2020, sowie für die Schmutzwasserbeseitigung vom 14.12.2017, zuletzt geändert am 11.12.2020, sind zur Erhöhung der Rechtssicherheit aktualisiert worden.
Die Abgabensatzungen für Niederschlags- sowie für Schmutzwasser werden in eine Beitrags- und Gebührensatzung zusammengefasst, um die Dopplung vieler Passagen zu vermeiden. So gibt es nur eine Satzung, die sowohl die Beiträge als auch die Gebühren definiert. Die Stadt muss kostendeckende Abwassergebühren gemäß § 6 KAG-SH haben. Deshalb werden die Gebühren auf der Grundlage einer Vorkalkulation für 2023 angepasst. Folgende Gebührenänderungen sind erforderlich:
Für ca. 97 % aller Neustädter Haushalte steigt die Grundgebühr von monatlich 1,20 € auf 8 €. Dieses wird teilweise kompensiert durch eine reduzierte Zusatzgebühr. Damit liegen die Neustädter Schmutzwassergebühren im Bereich der umliegenden Gemeinden:
Die Niederschlagswasser-Gebührenüberdeckungen der Vorjahre sind aufgezehrt, so dass die allgemeinen Kostensteigerungen zu einer Gebührenerhöhung führen. Die Gebühren für die 23 Kleinkläranlagen-Eigentümer können reduziert werden, um die Gebührenüberdeckungen aus 2019 auszukehren. Gleiches gilt für die 2 Sammelgruben. Die Satzungen wurden vom Rechtswalt Herrn Dörfler aus Bad Schwartau erarbeitet, der in vielen umliegenden Gemeinden ebenfalls dafür tätig war. Die Satzung wurde mit Gebührenfestsetzungen für festgestellte Fehleinleitungen (Niederschlagswasser in ein Schmutzwassernetz und/oder umgekehrt) ergänzt, um einen zusätzlichen Anreiz für die Trennung der Grundstücksentwässerung zu schaffen. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die neu aufgestellte Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein.
Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen: 1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche 2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS: a. Monatliche Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße
b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,35 €/m³ c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 € d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung BGS Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung AAS
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