Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2918/22  

 
 
Betreff: Sportboothafen - Änderung der Versorgungspauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage nicht öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Entscheidung
21.11.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Ist-Zustand

Seit 2015 wird eine Versorgungspauschale für Strom und Wasser von 30 € netto pro Sommersaison von den Dauerliegern verlangt. In der Wintersaison werden 6 € pro Monat für Strom gezahlt. Wasser ist dann abgestellt. Im Winter bewohnte Schiffe bezahlten bislang 30 ct./kWh netto (2 Schiffseigner).

Gastlieger zahlen nur ein Liegeentgelt, welches von der Bootslänge abhängt. Eine separate Abrechnung der Ver- und Entsorgungskosten erfolgt nicht. Die Versorgung der Traditionsschiffe wird individuell abgerechnet.

Im Sportboothafen entstanden nach einer Auflistung der Finanzbuchhaltung Kosten für den Strombezug von durchschnittlich 18.500 € pro Jahr, die Kosten für Wasser lagen bei 300 € pro Jahr

Ca. 280 Kunden zahlen die Versorgungspauschale, unabhängig von der Größe des Schiffes. Die Einnahmen aufgrund der Versorgungspauschale lagen bisher bei ca. 10.000 € inkl. MwSt. pro Sommersaison. Einnahmen decken die Aufwendung bei weiterem nicht. Eine Anpassung ist notwendig, zumal ab 2024 mit steigenden Aufwendungen für den Strombezug gerechnet werden muss.

 

Vergleich mit umliegenden Häfen

In Großenbrode werden 11 €/m² Bootsfläche für Strom, Wasser und Müll gefordert. In Grömitz wird der Betriebsaufwand mit 15 €/m² Liegeplatz verlangt. Welche Kosten darin enthalten sind, ist nicht erkennbar. Aufgrund der unterschiedlichen Entgeltgestaltungen der umliegenden Häfen ist ein unmittelbarer Vergleich schwer.

Die umliegenden Häfen beabsichtigen, zunftig den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung zu stellen.

 

Soll-Zustand für 2023

Die jetzige Versorgungspauschale ist anzupassen, da

  • die Pauschale zu keinem sparsamen Umgang mit Strom und Wasser führt,
  • die Kosten für die Segler unabhängig von der Größe des Schiffes und somit nicht verursachergerecht sind,
  • die Stromkosten deutlich in 2023 steigen werden,
  • die Einnahmen geringer als die Ausgaben sind und somit die Segler subventioniert werden.

 

Eine Versorgungspauschale, die abhängig von der Größe des Liegeplatzes ist, ist deutlich verursachergerechter. Insgesamt werden 12.406 m² vermietet.

Zukünftig soll die Versorgungspauschale auf 3,00 €/m² netto pro Sommersaison für die Plätze steigen, die über keinen eigenen Zähler verfügen. Der kleinste Liegeplatz (W16) muss zukünftig nur 24,27 € netto in der Sommersaison zahlen, der größte Liegeplatz AX 1 zahlt 300 € netto in der Sommersaison.

Damit steigen die Einnahmen auf 12.406 m² * 3,00 €/m² = 37.218 € netto pro Sommersaison.

Die Winterlieger erhalten einen mobilen Zähler und eine individuelle Vereinbarung, soweit ein Stromanschluss gewünscht ist. Es wird ein Preisblatt in Anlehnung an den Grundversorgungstarif genutzt.

 

Mittelfristiger Soll-Zustand

Die Versorgungssäulen sollen umgebaut werden, so dass jede kWh-Strom mit einer Guthabenkarte/Münzen/Digitales Bezahlen eingekauft wird. Damit ist eine Verursachergerechtigkeit sowohl für die Dauer- als auch für die Gastlieger geschaffen und gleichzeitig wären die Nutzer zu einem sparsamen Umgang angehalten.  


Beschlussvorschlag:

1. Die Versorgungspauschale für die Nutzer des Sportboothafens in der Sommersaison wird auf 3,00 € pro m²-Liegefläche netto umgestellt.

2. Winterlieger erhalten einen mobilen Zähler und eine individuelle Vereinbarung. Es wird ein Preisblatt in Anlehnung an den Grundversorgungstarif genutzt.   


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine