Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Berichte „Nachhaltige Hafenheimat Neustadt in Holstein - Grundlagen, Analysen und Konzept“ mit der Empfehlung der cima zur Neuausrichtung des Stadtmarketings (s. VO 2824/22) wurden in der Sitzung am 14.06.2022 zur Kenntnis genommen. Der Workshop zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt in Holstein mit breiter Beteiligung der Selbstverwaltung fand am 22.08.2022 statt. Am 29.09.2022 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt in Holstein mit den aus dem Workshop erarbeiteten Ergänzungen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Darauf aufsetzend kann nun auch das Leitbild „Nachhaltige Hafenheimat“ final beraten werden. Das Leitbild „Nachhaltige Hafenheimat“ dient dem Stadtmarketing als Leitfaden für die zukünftige inhaltliche Ausrichtung. Darüber hinaus zeigt es Maßnahmen zur Stärkung der Stadtmarke, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Das Konzept beinhaltet zudem Maßnahmen auf der Umsetzungsebene, die mit den operativen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie verzahnt werden. Eine gute Abstimmung und Vernetzung der beiden Konzepte ist somit gegeben.
Für die zukünftige Organisationsstruktur wurden von der cima unterschiedliche Varianten beleuchtet. In der Sitzung des Tourismusausschusses am 14.06.2022 herrschte Einigkeit, dass das Stadtmarketing zukünftig nicht mehr im Eigenbetrieb Tourismus-Service verortet werden soll, da die Umlagefähigkeit auf den Tourismusbeitrag und die Fremdenverkehrsabgabe auch bei der Ansiedlung des Stadtmarketings in der Kernverwaltung gegeben ist. Die Verwaltung schlägt vor, das Stadtmarketing ab dem 01.01.2023 aufgrund der vielen Querschnittsthemen als Stabstelle zu organisieren.
Nach Vorberatung im Tourismusausschuss am 25.10.2022 wurde das Budget Stadtmarketing 2023 angepasst. Die Änderungen sind in der Anlage „Budget Stadtmarketing 2023_nach TA“ rot markiert.
Diese Änderungen haben folgende Auswirkungen:
Die umlagefähigen Aufwendungen sind in der Vorkalkulation 2023 für den Tourismusbeitrag und die Fremdenverkehrsabgabe bereits berücksichtigt worden. Die für das Haushaltsjahr 2023 geplanten Sachkosten betragen 90.250 € netto. Hiervon sind 6,98 % (6.300 € netto) nicht umlagefähig. 93,57 % der Sachkosten sind jedoch umlagefähig, diese verteilen sich zu 65,42 % (55.250 € netto) auf den Tourismusbeitrag und zu 34,58 % (29.200 € netto) auf die Fremdenverkehrsabgabe. Von den Personalkosten sind 20 % nicht umlagefähig. Die weiteren 80 % der Personalkosten werden wiederum zu 50 % auf den Tourismusbeitrag und zu 50 % auf die Fremdenverkehrsabgabe verteilt. Insgesamt belaufen sich die Sach- und Personalkosten für das Haushaltsjahr 2023 auf 205.798 €. Die umlagefähigen Sach- und Personalkosten für den Bereich Stadtmarketing in Höhe von insgesamt 193.615 € werden dem Eigenbetrieb Tourismus-Service im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrags in Rechnung gestellt. Im städtischen Haushalt verbleiben also 12.183 €, die nicht umlagefähig sind.
Beschlussvorschlag:1. Die Stadtmarketing-Strategie „Nachhaltige Hafenheimat“ wird beschlossen. 2. Die Stelle Stadtmarketing wird entsprechend der Organisationsvariante 1 ab dem 01.01.2023 als Stabstelle zugeordnet. 3. Die Sach- und Personalaufwendungen des Stadtmarketings sind im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Die über den Verwaltungskostenbeitrag umlagefähigen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:cima-Bericht Nachhaltige Hafenheimat Neustadt in Holstein Grundlagen + Analysen (Stand 14.06.2022)
cima-Bericht Nachhaltige Hafenheimat Neustadt in Holstein Konzept (Stand 14.06.2022)
Budget 2023 Stadtmarketing inkl. Umlagefähigkeit nach TA
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