Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit der 2. Änderung der Parkgebührenverordnung werden folgende Ziele verfolgt:
- Aufnahme des Überlaufparkplatzes Pelzerhaken in die Verordnung - Vereinheitlichung der Regelungen auf den einzelnen Parkplätzen, d.h. ganzjährige Gebührenpflicht Mo.-So. von 9.00 – 18.00 Uhr. Parkplatz Gogenkrog bleibt gebührenfrei. - Berücksichtigung der Umsatzsteuerrichtlinien, nach denen nicht hoheitliche Parkstände grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. - Erstmalige Anpassung der Parkgebühren von 1,00 € auf 1,20 € je Stunde, analog Preiserhöhung der Tages- und Dauerparkkarten. - Motivation zur stärkeren Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln. - Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2.Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein
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