Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten vom 25.02.2020 wurde unter TOP 6 über den Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht beraten. Hierbei hieß es: „[…] Bezüglich einer Beitragserhebung an den weiterführenden Schulen wurden gemäß Arbeitsauftrag aus dem AfgA Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Auch im vorgeschalteten Arbeitskreis wurde dieses Thema behandelt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslage an den Schulen und damit verbundenen vielschichtigen Klärungsbedarfes in vielen Detailfragen, rät der Arbeitskreis dazu, die Thematik von der OGS an der Grundschule abzukoppeln und im Laufe des Jahres aufzuarbeiten“.
Aus Gründen der Gerechtigkeit sollte die Beitragserhebung auch an den weiterführenden Schulen geprüft werden. Die Prüfung hat ergeben, dass die Angebote nicht miteinander vergleichbar sind. In der Grundschule stehen die Verlässlichkeit und der Betreuungscharakter im Vordergrund. Der Umfang des Angebotes ist viel größer als an den weiterführenden Schulen. So gibt es an der Grundschule eine Frühbetreuung, die Hausaufgaben- Mittagsbetreuung, beaufsichtigtes Freispiel und Kurse fünf Tage die Woche bis 16 Uhr. Hingegen sind die Angebote an den anderen Schulen zeitlich und inhaltlich deutlich reduziert. Eine Beitragserhebung aus Gründen der Gleichbehandlung wird verwaltungsseitig nicht für zweckmäßig gehalten, da eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.
Schulleitungsseitig gab es bereits im Dezember 2019 von Herrn Kilian (KGN) eine vollständige Argumentation für eine Beitragsfreiheit, welche durch Herrn Hendricks (ehem. Schulleiter JLS) in ähnlicher Form unterstützt wurde.
Die Verwendungsnachweise für die gewährte Förderung von Betreuungs- und Ganztagsangeboten an genehmigten Offenen Ganztagsschulen geben einen Überblick über die Zahl der Teilnehmer*innen an den OGS:
Der Verwendungsnachweis der JLS für das vergangene Schuljahr 2021 / 2022 liegt bereits vor und zeigt auf, dass an der Hausaufgabenbetreuung max. 36 (≙ 7,35 %) der insgesamt 490 Schüler*innen teilnehmen, an den Kursen ab 14.30 Uhr sogar nur 4 bis max. 10 (≙ 0,8 – 2 %).
In 2018 / 2019 (Schuljahr vor Corona) lag die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung am Küstengymnasium bei max. 52 Personen (≙ 8,16 %), die an dem Kursangebot bei max. 12 Personen (≙ 1,88 %) bei einer Schüler*innenzahl von 637. In der Schule am Rosengarten wurde das Kursangebot mit max. 15 Personen (≙ 42,86 %) und das Hausaufgabenangebot mit max. 10 Personen (≙ 28,57 %) bei einer Schüler*innenzahl von 35 angenommen.
Für viele Schüler*innen, die zu Hause möglichweise nicht den Unterricht vor- und nachbereiten würden oder können, ist die Erledigung der Hausaufgaben in der Schule eine Förderung und existenziell wichtig. Die Betreuung sollte daher im Interesse der Schüler*innen, der Eltern, sowie der Schule und auch der Stadt als Schulträger kostenlos bleiben.
Folglich könnte nur für die angebotenen Kurse ein Beitrag erhoben werden. Sollte hier eine Gebührenpflicht eingeführt werden, kann man jedoch davon ausgehen, dass sich die Teilnehmer*innenzahl noch weiter verringert und folglich die Einnahmen aus dem Angebot in keinem Verhältnis zu den Kosten für den verwaltungsseitigen Arbeitsaufwand der Bescheiderteilung stünden. Sollten die Teilnehmerzahlen bei den Kursen unter die Mindestteilnehmerzahl sinken, würde auch die Förderung des Landes für diese Angebote ausbleiben. Außerdem müsste dann bei Ausfall von Angeboten auch in jedem Fall für Ersatz gesorgt werden, was derzeit aufgrund von personellen Ressourcen nicht immer gelingt.
Um einheitlich bei den weiterführenden Schulen zu verfahren, wird verwaltungsseitig angeregt, dass die Schüler*innen auch weiterhin eine für alle zugängliche Unterstützung kostenfrei erhalten sollen, um den Weg zu einem Schulabschluss bestmöglich zu eröffnen. Zudem soll die Attraktivität des Schulstandortes Neustadt in Holstein durch die Einführung von Gebühren in der OGS an den weiterführenden Schulen nicht geschmälert werden. Beschlussvorschlag:Von einer Beitragserhebung für die Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen wird abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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