Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Der umlagefähige Aufwand der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ ist aus Gebühren zu finanzieren.
In 2022 wurden erstmals getrennte Gebührensätze für die Reinigung mit 0,67 € und für den Winterdienst mit 0,60 € je Berechnungsfaktor kalkuliert.
Aus der beigefügten Kalkulation für 2023 ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
a) für die Reinigung 0,70 € b) für den Winterdienst 0,70 €
Die gleiche Höhe ergibt sich rein zufällig. Die Kalkulationen beinhalten unterschiedliche Kosten und unterschiedliche Berechnungen.
Der höhere Gebührensatz für den Winterdienst ergibt sich im Wesentlichen aus dem sich durch die Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 ergebenen Defizit, das innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden muss. Im Jahr 2021 sind für den Winterdienst tatsächliche Kosten von rund 211.000 Euro entstanden. Da diese Kosten nicht planbar sind, wird zum Kalkulieren ein Durchschnitt der Kosten der letzten 3 Jahre herangezogen.
Für die Anpassung der Gebührensätze ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulationen für 2023 werden gebilligt. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2023 - Kalkulation Winterdienstgebühr 2023 - 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
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