Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das Themenfeld Schulsozialarbeit wurde zuletzt im AfgA am 10.08.2021 behandelt. In der Zwischenzeit wurden die Konzeption und das Berichtswesen weiter in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund angepasst. Die Aufgabenfelder wurden abgesteckt und geschärft. Die Betrachtung und der Austausch mit den Schulen hat auch gezeigt, dass die aktuelle Ausstattung der Schulsozialarbeit in der Praxis nicht ausreicht.
Durch die befristete Stundenaufstockung um eine halbe Stelle im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ in der JLS vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022 wird das Angebot dort als auskömmlich betrachtet. Die Stellungnahme von Frau Pohle zu der Verwendung dieser zusätzlichen Stunden ist angehängt. Die Grundschule Neustädter Bucht und das Küstengymnasium benötigen zusätzliche personellen Ressourcen in der Schulsozialarbeit. Ein Benchmark im vergangenen Schuljahr mit den Gemeinden Stockelsdorf, Scharbeutz, Ratekau, Heiligenhafen, Eutin und Bad Schwartau hat ergeben, dass der Stellenanteil bei der Grundschule 27% unter dem Durchschnitt liegt. In der vorgenannten Umfrage lagen das KGN und die JLS zum damaligen Zeitpunkt ca. 15% über dem Durchschnitt. Allerdings hat sich die Schülerzahl am KGN im Vergleich zum Berechnungswert um 84 Schüler/innen (ca. 12 %) auf 777 insgesamt erhöht. Der begründete Antrag aus dem Jahr 2019 des Küstengymnasiums und der Jacob-Lienau-Schule um Aufstockung der Schulsozialarbeit ist angefügt.
Im Gespräch mit den Schulen wurde zudem der Wunsch geäußert, eine übergreifende Stelle für „therapeutische Angebote“ für alle Neustädter Schulen zu schaffen. Diese übergreifende Stelle soll sich um die Fälle kümmern, die von der bisherigen Schulsozialarbeit nicht oder nicht ausreichend betreut werden können. Hierbei handelt es sich z.B. um Beratungsleistungen bei Suizidgedanken, Depressionen, Schulabsentismus, Missbrauchsvorfällen, Sozialphobien und ähnlichen Problemlagen. Diese Probleme übersteigen die zeitlichen Ressourcen und fachlichen Kompetenzen der Schulsozialarbeit. Da die Schüler und Schülerinnen mit den vorgenannten Problemlagen aber dringend Hilfe benötigen, versucht die Schulsozialarbeit ihr Bestes, den Kindern und Jugendlichen zu helfen. Dies gelingt allerdings nur bedingt und sorgt dafür, dass die eigentlichen Kernaufgaben der Schulsozialarbeit nicht mehr erfüllt werden können. Deshalb soll eine halbe Stelle zusätzlich bereitgestellt werden, die schulübergreifend tätig ist und die vorgenannten Fälle betreut. Dabei soll vor allem die sofortige Hilfe in Vordergrund stehen, da die professionelle therapeutische Beratung durch externe Personen oft, z.B. aufgrund langer Wartezeiten (halbes bis dreiviertel Jahr), zu spät einsetzt.
Seitens der Schulen wurde berichtet, dass der schulpsychologische Dienst des Kreises Ostholstein mit bisher zwei Stellen für den ganzen Kreis Ostholstein dem Bedarf nicht nachkommen kann. Hier erfolgt meist nur eine telefonische Erstberatung und das Besprechen der weiteren Schritte. Über das Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen wird zwar eine dritte Stelle für den Kreis Ostholstein eingerichtet, aber auch diese wird keine Zeit haben, um regelmäßig an den Neustädter Schulen vor Ort zu sein. Es erfolgt keine therapeutische Begleitung. Laut Drucksache 19/3817 des schleswig-holsteinischen Landtags sollen dadurch mehr Beratungsangebote im Rahmen des bestehenden Konzeptes, mit einer erweiterten Zuständigkeit auch für die Ersatzschulen, ermöglicht werden und zusätzliche Sprechstunden an Schulen angeboten werden.
Die Kosten und Förderung der Schulsozialarbeit stellten sich 2021 wie folgt dar: Schule Kostenansatz (Stellenumfang) Förderung KGN 79.650,96 € (1,00) 18.416,16 € JLS 96.500,00 € (1,54/2,05 (ab 01.10.)) 16.374,66 € SaR 51.375,96 € (0,74) 2.379,94 € GS 73.506,00 € (1,04) 39.571,00 € Gesamt 301.032,92 € 76.741,76 €
Für 2023 veranschlagt der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V. für die Schulsozialarbeit folgende Kosten: Schule Kosten (Stellenumfang) Kosten (erhöhter Stellenumfang) Mehrkosten KGN 90.611 € (1,00) 124.980,96 € (1,51) 34.369,96 € JLS 106.759,31 € (1,54) 134.003,00 € (2,05) 27.243,69 SaR 58.544 € (0,74) 58.544,00 (0,74) - GS 81.182,00 € (1,04) 115.697,00 € (1,55) 34.515,00 €
„Schulpsychologe/in“ für alle Schulen 42.447,83 €* (0,51) 42.447,83 €
Gesamt 337.096,31 € 475.672,79 € 138.576,48 € Städtischer Anteil 260.354,55 € 391.839,26 € 131.484,71 € *reine Personalkosten, Person mit psychologische Ausbildung oder alternativ Sozialarbeiter mit therapeutischer Zusatzausbildung
Die Schulleitungen werden in der Sitzung anwesend sein und können Fragen zum Bedarf beantworten.
Ein Teil der Mehrkosten kann von dem Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen abgedeckt werden.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Nutzung der Stundenerhöhung JLS Stärkungsgruppen JLS Antrag KGN und JLS
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||