Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2865/22  

 
 
Betreff: Ausweitung der Schulsozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
13.09.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Themenfeld Schulsozialarbeit wurde zuletzt im AfgA am 10.08.2021 behandelt. In der Zwischenzeit wurden die Konzeption und das Berichtswesen weiter in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund angepasst. Die Aufgabenfelder wurden abgesteckt und geschärft.

Die Betrachtung und der Austausch mit den Schulen hat auch gezeigt, dass die aktuelle Ausstattung der Schulsozialarbeit in der Praxis nicht ausreicht.

 

Durch die befristete Stundenaufstockung um eine halbe Stelle im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ in der JLS vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022 wird das Angebot dort als auskömmlich betrachtet. Die Stellungnahme von Frau Pohle zu der Verwendung dieser zusätzlichen Stunden ist angehängt.

Die Grundschule Neustädter Bucht und dasstengymnasium benötigen zusätzliche personellen Ressourcen in der Schulsozialarbeit.

Ein Benchmark im vergangenen Schuljahr mit den Gemeinden Stockelsdorf, Scharbeutz, Ratekau, Heiligenhafen, Eutin und Bad Schwartau hat ergeben, dass der Stellenanteil bei der Grundschule 27% unter dem Durchschnitt liegt. In der vorgenannten Umfrage lagen das KGN und die JLS zum damaligen Zeitpunkt ca. 15% über dem Durchschnitt.

Allerdings hat sich die Schülerzahl am KGN im Vergleich zum Berechnungswert um 84 Schüler/innen (ca. 12 %) auf 777 insgesamt erhöht. Der begründete Antrag aus dem Jahr 2019 des Küstengymnasiums und der Jacob-Lienau-Schule um Aufstockung der Schulsozialarbeit ist angefügt.

 

Im Gespräch mit den Schulen wurde zudem der Wunsch geäert, eine übergreifende Stelle rtherapeutische Angeboter alle Neustädter Schulen zu schaffen. Diese übergreifende Stelle soll sich um die Fälle kümmern, die von der bisherigen Schulsozialarbeit nicht oder nicht ausreichend betreut werden können. Hierbei handelt es sich z.B. um Beratungsleistungen bei Suizidgedanken, Depressionen, Schulabsentismus, Missbrauchsvorfällen, Sozialphobien und ähnlichen Problemlagen. Diese Probleme übersteigen die zeitlichen Ressourcen und fachlichen Kompetenzen der Schulsozialarbeit. Da die Schüler und Schülerinnen mit den vorgenannten Problemlagen aber dringend Hilfe benötigen, versucht die Schulsozialarbeit ihr Bestes, den Kindern und Jugendlichen zu helfen. Dies gelingt allerdings nur bedingt und sorgt dafür, dass die eigentlichen Kernaufgaben der Schulsozialarbeit nicht mehr erfüllt werden können. Deshalb soll eine halbe Stelle zusätzlich bereitgestellt werden, die schulübergreifend tätig ist und die vorgenanntenlle betreut. Dabei soll vor allem die sofortige Hilfe in Vordergrund stehen, da die professionelle therapeutische Beratung durch externe Personen oft, z.B. aufgrund langer Wartezeiten (halbes bis dreiviertel Jahr), zu spät einsetzt.

 

Seitens der Schulen wurde berichtet, dass der schulpsychologische Dienst des Kreises Ostholstein mit bisher zwei Stellen für den ganzen Kreis Ostholstein dem Bedarf nicht nachkommen kann. Hier erfolgt meist nur eine telefonische Erstberatung und das Besprechen der weiteren Schritte. Über das Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen wird zwar eine dritte Stelle für den Kreis Ostholstein eingerichtet, aber auch diese wird keine Zeit haben, um regelmäßig an den Neustädter Schulen vor Ort zu sein. Es erfolgt keine therapeutische Begleitung. Laut Drucksache 19/3817 des schleswig-holsteinischen Landtags sollen dadurch mehr Beratungsangebote im Rahmen des bestehenden Konzeptes, mit einer erweiterten Zuständigkeit auch für die Ersatzschulen, ermöglicht werden und zusätzliche Sprechstunden an Schulen angeboten werden.

 

Die Kosten und Förderung der Schulsozialarbeit stellten sich 2021 wie folgt dar: 

Schule  Kostenansatz (Stellenumfang)    rderung   

KGN    79.650,96 (1,00)      18.416,16 €               

JLS    96.500,00 (1,54/2,05 (ab 01.10.))   16.374,66 €   

SaR    51.375,96 (0,74)        2.379,94 €                

GS    73.506,00 (1,04)     39.571,00 €  

Gesamt  301.032,92        76.741,76

 

r 2023 veranschlagt der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V. für die Schulsozialarbeit folgende Kosten: 

Schule  Kosten (Stellenumfang)  Kosten (erhöhter Stellenumfang) Mehrkosten

KGN    90.611 € (1,00)   124.980,96 € (1,51)   34.369,96

JLS    106.759,31 € (1,54)   134.003,00 € (2,05)   27.243,69

SaR    58.544 € (0,74)   58.544,00 (0,74)  -

GS    81.182,00 € (1,04)    115.697,00 € (1,55)  34.515,00 €

 

Schulpsychologe/in“r alle Schulen   42.447,83 €* (0,51)  42.447,83 €

 

Gesamt  337.096,31 €   475.672,79 €   138.576,48 €

Städtischer Anteil    260.354,55   391.839,26   131.484,71

*reine Personalkosten, Person mit psychologische Ausbildung oder alternativ Sozialarbeiter mit therapeutischer Zusatzausbildung

 

Die Schulleitungen werden in der Sitzung anwesend sein und können Fragen zum Bedarf beantworten.

 

Ein Teil der Mehrkosten kann von dem Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen abgedeckt werden.
Auf die Stadt Neustadt in Holstein sollen im Förderzeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2024 insgesamt 17.138,45 € entfallen. Diese Mittel sind nicht zur Refinanzierung der bestehenden Schulsozialarbeit vorgesehen, sondern sollen insbesondere zur Aufstockung bestehender Dienstverträge oder behelfsweise für den Abschluss von Neuverträgen eingesetzt werden. Die restlichen Mehrkosten, die sich für das Jahr 2023 auf 131.484,71 € belaufen würden, müsste die Stadt Neustadt in Holstein selbst tragen.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschlussvorschlag:

  1. Die befristete Aufstockung der Schulsozialarbeit in der Jacob-Lienau-Schule um eine halbe Stelle wird unbefristet fortgeführt. Die erforderlichen Sachmittel sollen über den Haushalt 2023 bereitgestellt werden.
  2. Die Schulsozialarbeit an der Grundschule Neustädter Bucht wird ab dem 01.01.2023 um eine halbe Stelle aufgestockt. Die erforderlichen Sachmittel sollen über den Haushalt 2023 bereitgestellt werden.
  3. Die Schulsozialarbeit am Küstengymnasium wird ab dem 01.01.2023 um eine halbe Stelle aufgestockt. Die erforderlichen Sachmittel sollen über den Haushalt 2023 bereitgestellt werden.
  4. Schulübergreifend wird für die vier städtischen Schulen eine halbe Stellertherapeutisches Angebote implementiert. Die erforderlichen Sachmittel sollen über den Haushalt 2023 bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

138.576,48 €

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

hrlich 138.576,48 € + Tarifsteigerung

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein: x

Deckungsvorschlag: Haushalt 2023

Bemerkungen:

Bis 31.12.2024 stehen insgesamt 17.138,45 € an zusätzlichen Fördermitteln zur Verfügung

 


Anlage/n:

Nutzung der Stundenerhöhung JLS

Stärkungsgruppen JLS

Antrag KGN und JLS

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Nutzung der Stundenerhöhung an der JLS (408 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Sozialtraining_Stärkungsgruppen an der JLS (422 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Antrag KGN und JLS (1044 KB)