Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 25. Februar 2021 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der Agenda 2030 im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune“ für Neustadt in Holstein beschlossen. Am 2. März 2021 wurde daraufhin die Musterresolution 2030 als Absichtserklärung unterzeichnet und die Teilnahme an dem Projekt, welches bis Ende 2022 gefördert und somit für die Kommune kostenfrei ist, in die Wege geleitet. Seitdem wurde verwaltungsintern, mit Unterstützung externer Beratung der SKEW (Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt), eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung des Status Quo durchgeführt. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für den weiteren Prozess und wurden in einer Broschüre, welche im Juli 2022 erschienen ist, veröffentlicht. Parallel wurde ämterübergreifend eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, welche in einem Workshop am 22. August 2022 den Fraktionen vorgestellt und im gemeinsamen Austausch angepasst und ergänzt wurde. Die bis zur Ebene der operativen Ziele abgestimmte Strategie liegt nun vor und stellt den Grundstein für eine zukünftige nachhaltige Stadtentwicklung dar.
Zur Finalisierung der vorliegenden Nachhaltigkeitsstrategie sowie zur langfristigen Implementierung der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung im Verwaltungshandeln bedarf es einer Stelle, welche anleitende und koordinierende Aufgaben übernimmt. Da eine nachhaltig ausgerichtete Stadtentwicklung die Beteiligung aller Ämter beinhaltet, ist es erforderlich, die Position des Nachhaltigkeitsmanagements als Stabsstelle anzuordnen, sodass die Bündelung und Zusammenführung aller Themenfelder gewährleistet werden kann. Als zentrale Stabstelle in der Verwaltung wird somit nicht nur die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie vorangetrieben, sondern auch überwacht und kommuniziert.
Da durch die bisher wahrgenommenen Aufgaben der Nachhaltigkeitsmanagerin auch die Tages-, Übernachtungs- und Jahresgäste in Neustadt in Holstein profitieren, können in Teilen Personal- und Sachkosten weiterhin auf den Tourismusbeitrag und die Fremdenverkehrsabgabe umgelegt werden. Die Umlagefähigkeit ist auch bei der Ansiedlung als Stabstelle über den Verwaltungskostenbeitrag des Eigenbetriebs Tourismus-Service an die Stadt gegeben. Auf Basis der Budgetplanung 2023 des Nachhaltigkeitsmanagements besteht die Möglichkeit, dass – bei gleichbleibenden Aufgabenschwerpunkten der Stelleninhaberin – der nicht-umlagefähige Anteil der Personalkosten ca. 20% betragen wird, welchen die Stadt Neustadt in Holstein zu tragen hat. Mit der Entscheidung für die Nachhaltigkeitsstrategie wird die Stadt Neustadt in Holstein langfristig dem Megatrend der Nachhaltigkeit und der Verpflichtung der kommenden Generationen gerecht. Auch kurz- bis mittelfristig wird die Positionierung als Global Nachhaltige Kommune der Stadt Neustadt in Holstein einen Mehrwert für den Wirtschafts- und Tourismusstandort einbringen. Beschlussvorschlag:Die Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele zu entwickeln und der Selbstverwaltung vorzustellen. Zur fortlaufenden Prozessbegleitung und Umsetzung der erarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie soll das Nachhaltigkeitsmanagements im Stellenplan 2023 unbefristet als Stabstelle mit 1,0 VZÄ berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt in Holstein_24.08.2022
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