Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet der Seniorenbeiratdem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über seine Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2021 des Seniorenbeirates wird zur Kenntnis genommen.