Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gemäß § 45 c Ziffer 7 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der Grundsätze über das Berichtswesen bei der Stadt Neustadt in Holstein ist ein Bericht über den Klimaschutz dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur Kenntnis zu geben. Beschlussvorschlag:Der 4. Klimaschutzbericht der Stadt Neustadt in Holstein, der Stadtwerke Neustadt in Holstein und des Tourismus Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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