Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2854/22  

 
 
Betreff: ÖPNV-Nutzung für ostseecard-Jahreskarteninhaber
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Entscheidung
06.09.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Einführung des ÖPNV-Projekts „Unbeschwert unterwegs“ soll möglichst zum 01.01.2023 erfolgen. Hierbei wird über einen Umlagebetrag allen Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung des ÖPNV im gesamten Tarifgebiet von Nah.SH angeboten. Da Unbeschwert unterwegs nur für die Übernachtungsgäste gelten soll, bedarf es einer Neuregelung für die Jahreskarteninhaber.

 

Zum Hintergrund der Aufteilung hat die Ostsee-Tourismus-Service GmbH (OTS) im Projektmanagementplan vom 29.07.2022 wie folgt zusammengefasst:

Personen mit einer Jahres-ostseecard sind vom Angebot „Unbeschwert unterwegs“ ausgeschlossen. Diese Sachlage wurde aufgrund von Sorgen in einigen Gemeinden von einer Anwaltskanzlei geprüft. Bei der Besprechung des erstellten Gutachtens der Kanzlei Weissleder.Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am 10.06.2022 erörterte Herr Dr. Bock, dass die geplante Vorgehensweise, Jahreskarteninhabende auszuschließen, rechtlich in Ordnung sei. Es gäbe für diese „Ungleichbehandlung“ hinreichend rechtfertigende Gründe: Grundsätzlich befürchten die Verkehrsunternehmen erhebliche Mitnahmeeffekte, denn bei einer Einbeziehung der Jahreskurabgabepflichtigen im Projekt könnten diese (theoretisch) für lediglich 15,40 € (28 Tagessätze mal Umlage von 0,55 €) zeitlich unbegrenzt im gesamten SH-Tarif Bus und Bahn fahren. Eine Jahreskarte für dieses Streckennetz kostet +/- 3000 Euro. Außerdem würden Jahreskarteninhabende nicht mit dem Aufwand der Umlage belastet.“

 

 

Bislang durften alle Gäste mit einer gültigen ostseecard die Buslinie 5800 auf der Strecke Neustadt Grömitz Dahme Kellenhusen für einen Eigenanteil in Höhe von 1,- € nutzen. Hinzu kam die Sonderregelung für die Region Süd, dass auch die Strecke von Neustadt bis zum Hansapark inkludiert war. Jede Fahrt, die weiter Richtung Süden ging, musste der reguläre Fahrpreis entrichtet werden.

Zudem gab es einen separaten Vertrag für die innertliche Strecke der Linie 5518 Neustadt Pelzerhaken Rettin, die Fahrgäste mit gültiger ostseecard für 0,50 € nutzen durften.

 

Zur Veranschaulichung der Auszug der ostseecard-Broschüre 2022:

 

 

 

 

 

Neuregelungr Jahreskarteninhabende ab Einführung des Projekts „Unbeschwert unterwegs“

 

Im Zuge der Neustrukturierung der ÖPNV-Nutzung durch Urlaubsgäste und der Einführung von ‚unbeschwert unterwegs gilt es nun, die bestehenden Verträge und Regelungen mit den Verkehrsbetrieben zu überarbeiten.

 

Das ÖPNV-Netz in Ostholstein ist in zwei Regionen unterteilt. Die Region 1 (Süd) erstreckt sich von Lübeck-Travemünde bis Sierksdorf, die Region 2 (Nord) von Neustadt bis Fehmarn.

 

r den Bereich „Region Nord OH“ kann auf der Strecke 5800 Neustadt Grömitz Dahme Kellenhusen den Jahreskarteninhabenden weiterhin die Nutzung für einen Eigenanteil von 1,-€ je beförderter Person angeboten werden. Der bestehende Vertrag „Region Nord OH“ ist mit einem anderen Verkehrsbetrieb neu zu verhandeln, da die Vergabe des Linienbündels Ostholstein Nord durch den Kreis Ostholstein an ein anderes Verkehrsunternehmen erfolgt ist.

 

Die Zusammenführung der Verträge „Region Süd OH“ ermöglicht eine Aufnahme Neustadts in den Neuvertrag. Die Verkehrsbetriebe bieten an, dass alle Jahreskarteninhabenden aus Neustadt-Pelzerhaken-Rettin ab der Einführung von unbeschwert unterwegs - voraussichtlich ab dem 01.01.2023 - die Strecke Richtung Süden (Linien 5803 und 40) bis nach Travemünde vergünstigt nutzen dürfen.

Der Vorteil der Neuregelung der Verträge „Region Süd OH“ besteht für alle Beteiligten vor allem in der Vereinheitlichung von Geltungs- und Nutzungsbereich sowie einem einheitlichen Fahrpreis. Für Jahreskarteninhabende aus Neustadt-Pelzerhaken-Rettin bietet sich ein neuer, großer Mehrwert in Hinblick auf die deutliche Erweiterung des Nutzungsbereichs. Aus touristischer Sicht sollte der ÖPNV vor allem in der Region, die die LTO Lübecker Bucht umfasst, gefördert werden.

 

r beide Verträge soll gelten, dass die beförderten Personen mit gültiger Jahres-Ostseecard für einen Eigenanteil in Höhe von 1,- € je Fahrt die oben genannten Busstrecken nutzen dürfen. Auch auf der innerörtlichen Strecke soll nunmehr ein Fahrpreis von 1,-€ je Fahrt gelten.

Die Erhebung des einheitlichen Eigenanteils ist aus Praktikabilitätsgründen für die Verkehrsbetriebe notwendig. Die Differenz zwischen dem Eigenanteil des Fahrgasts und dem regulär kalkulierten Fahrpreis wird per Spitzabrechnung den Tourismusbetrieben in Rechnung gestellt. Der Einstiegsort des Fahrgasts ist hierfür relevant.

 

Die Differenz zum mit den Verkehrsbetrieben vereinbarten Fahrpreis bildet der Eigenbetrieb über den Wirtschaftsplan „Aufwendungen für bezogene Leistungen Nahverkehr“ ab. Diese wird entsprechend der Vorkalkulation des Tourismusbeitrags 2023 auf die entsprechende Nutzergruppe umgelegt und nur von dieser erhoben, analog zum Umlagebeitrag von unbeschwert unterwegs.

 

Die Kalkulation der Verkehrsbetriebe liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Der Umlagebetrag und die Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2023 werden in der Sitzung am 25.10.2022 vorgestellt.

 

Die Werkleitung bittet um Zustimmung, dass den Jahreskarteninhabenden die vergünstigte ÖPNV-Nutzung zukünftig in beiden Regionen ermöglicht werden und die Vertragsverhandlungen fortgeführt werden sollen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neuregelung der Nutzung des ÖPNV für ostsecard-Jahreskarteninhabende soll abhängig von der Einführung des Projekts „unbeschwert unterwegs“ umgesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine