Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2852/22  

 
 
Betreff: Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
17.08.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

In der Sitzung am 6.7.22 hat der Vorsitzende zum Abschluss der Diskussion festgehalten, das Thema von der Verwaltung zur ersten Sitzung nach den Sommerferien aufbereiten zu lassen.

 

Die Verwaltung nimmt zu den laut Protokoll geäerten Kritikpunkten wie folgt Stellung:

 

Vorab:

 

-          Derzeit haben wir 400 Flüchtlinge in Neustadt untergebracht, davon 65 aus der Ukraine

-          In den städtischen KiTas werden 5 ukrainische Kinder betreut

-          Die Sozialbetreuung liegt beim Kinderschutzbund

-          Di. und Do. finden je 2-stündige Sprechstunden im Umwelthaus statt (Unterstützung in allen Lebenslagen)

-          Mo-Fr. tägliche Sprechzeiten direkt beim Kinderschutzbund „Vor dem Kremper Tor“ (Unterstützung in allen Lebenslagen)

-          Sprachkurse werden durch die VHS und den Kinderschutzbund angeboten und durchgeführt

-          Die Integrationsstelle beim Kinderschutzbund haben wir mit sprachlich versiertem Personal verstärkt

-          Im Umwelthaus ist zusätzlich eine Kollegin der Stadtjugendpflege eingesetzt.

 

 

Alle Aufgaben, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Neustadt in Holstein liegen, laufen einwandfrei: Unterbringung, KiTa und Schule!

 

 

Zu den geäerten Kritikpunkten:

 

Punkt 1: Personen bekämen seit über zwei Monaten kein Geld

 

Antwort:

Probleme gibt es leider teilweise massiv beim Amt für soziale Hilfen und beim jobcenter. Aus welchen Gründen auch immer gibt es zahlreihe Flüchtlinge, die teilweise keine Leistungen erhalten, obwohl alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Der Rechtskreiswechsel - Übergang der Aufgabe an die jobcenter verlief nur schleppend und mit großen Reibungsverlusten. Die Verwaltung und eine Ehrenamtliche von amnesty international intervenieren dort. Aber: Das liegt nicht im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Stadt Neustadt in Holstein!

Dennoch zahlen wir als Stadt Vorschüsse an die Flüchtlinge. Das Geld holen wir uns hinterher vom AFSH oder Jobcenter zurück. Das ist nicht selbstverständlich aber notwendig und es verursacht zusätzlichen Aufwand, auf den wir gern verzichten würden.

 

 

Punkt 2: Die Stadt fordert von den Betroffenen mehr Miete, als sie selbst für die Wohnungen bezahlt.

Antwort:

Sie Stadt fordert per Ordnungsverfügung die Kosten der Unterkunft (KdU), die seitens der leistungsgewährenden Stellen anerkannt und bezahlt werden. Die Sätze sind vorgegeben. In nahezu allen Fällen weichen die von uns geforderten KdU von den tatsächlichen Miethöhen ab, meist jedoch zu Ungunsten der Stadt Neustadt in Holstein, weil die erstattungsfähigen und von uns geforderten KdU niedriger sind, als die tatsächliche Miete. In einigen wenigen Fällen ist es allerdings auch umgekehrt, was für die Geflüchteten jedoch vollkommen unerheblich ist, weil die KdU ja von der leistungsgewährenden Stelle bezahlt werden. Zu bedenken ist dabei, dass wir ja nicht nur für die Mietzahlungen an den Vermieter geradestehen, sondern auch für auftretende Schäden und Reparaturen in der Summe viel mehr als das, was wir an „Einnahmen“ generieren.

 

 

Punkt 3: Unsensibler Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen in Bezug auf das Schützenfest.

 

Antwort:

Die Kritik und Forderung nach persönlichen Anschreiben ist überzogen. Folgte man der Eingabe, wäre vielfältig Aufklärungsarbeit nötig, Rettungshubschrauber, Marinehubschrauber, Blaulichtfahrten. Dies betrifft übrigens auch die schon viel länger anwesenden syrischen Flüchtlinge. Aber will man sich ernsthaft der Einschätzung hingeben, ein „Info-Schreiben“tte irgendeine entspannende Wirkung auf traumatisiert Menschen, wenn das „auslösende Geräusch“ auftritt? Der Kreis OH hatte aus dem gleichen Grunde übrigens die Alarmierung mit Sirenen ausgesetzt, ist dazu aber auch wieder übergegangen. Es ist schlichtweg nicht möglich die alltägliche städtische Geräuschkulisse an die Bedürfnisse von traumatisierten Menschen anzupassen.

 

Punkt 4: In Dänemark würden Bescheide auch mehrsprachig verfasst, hier aber nicht.

 

Antwort:

Amtssprache ist und bleibt deutsch. Eine rechtlich ordentliche Übersetzung in andere Sprachen (wie viele eigentlich?) ist mit den örtlichen Mitteln und Sprachmittlern nicht machbar. Behördenbriefe in anderen Sprachen zu verfassen kann und darf nicht unsere Aufgabe sein. Wir haben jedoch bereits seit 2015 in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund ein Netzwerk mit Sprachmittlern aufgebaut, welche den Betroffenen beim Lesen helfen. Dieses Vorgehen ist von großen Pragmatismus geprägt und hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Erläuterungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine