Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Ursprungshaushalt 2022 schloss im Ergebnisplan mit einem Defizit in Höhe von 849.700 €, durch die positive Entwicklung im Produkt 6110100 weist der Ergebnisplan des 1. Nachtragshaushaltes einen Überschuss in Höhe von 2.398.300 € aus. Die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025 sind weiterhin ausgeglichen. Nähere Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden.
Zu dem frühen 1. Nachtragshaushalt führten jedoch die Entwicklungen im Investitionsbereich. Aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges und höherer Ausschreibungsergebnisse steigen die Investitionsauszahlungen um rd. 1.312 T€, davon müssen nach bisherigem Kenntnisstand 1.262 T€ über zusätzliche Kredite finanziert werden.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 06. April 2022 (VO/2791/22) wurde der Bürgermeister ermächtigt, 8 Mikro-Häuser im Wert von 490.000 € für die Flüchtlingsunterbringung zu beauftragen – bei Bedarf deckt der Beschluss die Beschaffung von 2 weiteren Häusern ab. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können gem. § 82 GO oberhalb der Wertgrenze gem. Haushaltssatzung von 50.000 €, ausschließlich von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Der Bürgermeister hat wegen der Dringlichkeit der Maßnahme eine entsprechende Eilentscheidung getroffen, die nun durch die Stadtverordnetenversammlung zu genehmigen ist. Die Mittel für den Erwerb von 8 Mirko-Häusern (+ 2 weitere Mikrohäuser) wurden inkl. Nebenkosten mit 827.500 € in den 1. Nachtragshaushalt eingestellt. Beschlussvorschlag:
a) Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird nebst Ergebnis- und Finanzplan sowie Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
b) Die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die außerplanmäßige Beschaffung von 8 Mikro-Häusern für die Unterbringung von Flüchtlingen wird genehmigt (s.a. VO/2791/22). Die Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt enthalten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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