Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2808/22  

 
 
Betreff: Neugestaltung Cap Arcona Ausstellung - große Lösung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
10.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.06.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Am 5.3.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen:

 

1. Die Neugestaltung der eigenständigen Cap Arcona-Ausstellung soll als Zwischenlösung

im Raum „20. Jahrhundert“ im zeiTTor Museum eingerichtet werden.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Förderantrag beim Land Schleswig-Holstein zur

Neugestaltung der Cap Arcona-Ausstellung im zeiTTor einzureichen.

3. Der städtische Eigenanteil von 20% in Höhe von bis zu 75.000 € wird im Rahmen des

Nachtrages 2020 bzw. als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 zur

Verfügung gestellt.

4. Umgehend soll über die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinischer Gedenkstätten und die

Neustädter Verwaltung abgeklärt werden, ob wegen der unbestrittenen hohen

internationalen Bedeutung des Museums Cap Arcona eine Übernahme der Trägerschaft

und somit der Folgekosten eines neuen Gebäudes (Grundstückskosten,

Gebäudeerrichtung, Folgekosten, Personal etc.) durch Kreis, Land, Bund und EU erfolgt.

 

 

Seither hat das Projekt mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen, über die im AfgA am 15.2.22 und im HA am 16.2.22 berichtet wurde. Die Beschlusspunkte 1 bis 3 sind damit abgearbeitet.

 

Mit dem Erwerb des Nachbargrundstücks des zeiTTors im Dezember 2021 ergab sich erstmals konkret die Möglichkeit eine „große Lösung“ zu entwickeln. Der Begleitausschuss und der Lenkungsausschuss (dem auch Vertreter des Kulturministeriums angehören) haben sich daher darauf verständigt, im Sinne einer „großen Lösung“ den Fokus auf die Erstellung eines Bundesantrages zu richten. Der Antrag ist im August über das Land beim Bund einzureichen. Die Konzeption der „kleinen Lösung“ wurde diesem Fokus untergeordnet und vorerst zurückgestellt.

 

Weiterhin hat die Bürgerstiftung für Gedenkstätten des Landes Schleswig-Holstein der Stadt Neustadt i.H. eine halbe Stelle im Bereich Cap Arcona für die pädagogische Arbeit und die Unterstützung der Projektarbeit bewilligt, vorerst bis Ende 2023. Das Bewerbungsverfahren läuft.

 

Wie berichtet, arbeitet derzeit ein Architekturbüro an einer Konzeptstudie, die einerseits den Kuratoren und Ausstellungsgestaltern eine Planungsbasis für das Museum geben soll. Anderseits soll die Konzeptstudie dazu dienen eine erste Kostenschätzung vorzunehmen. Darüber hinaus soll der zeichnerische Entwurf zur Bewerbung des Projektes genutzt werden. Es handelt sich dabei jedoch um eine Studie, ein mögliches Gebäude könnte am Ende auch ganz anders aussehen.

 

Teil des Bundesantrages werden auch ein Betriebskonzept und ein Finanzierungskonzept sein, womit wir bei Punkt 4 des o.g. Beschlusses wären.

Derzeit ist davon auszugehen, dass außer der Stadt Neustadt in Holstein selbst, keine andere Stelle die Trägerschaft übernehmen wird. Das ist nach hiesiger Einschätzung auch nicht sinnvoll, da das Cap Arcona Museum und das zeiTTor räumlich und organisatorisch eng verbunden wären. Unabhängig von der Trägerschaft stellt sich die Frage, wie das Projekt finanziert werden kann. Es muss hierbei zwischen Investitionskosten und Betriebskosten unterschieden werden.

 

Das Land kann nach Auskunft des Ministeriums ausschließlich Investitionskosten tragen. Der beschriebene Bundesantrag dient der Akquise von Bundesmitteln. Eine Förderung laufender Kosten durch den Bund ist ebenfalls ausgesprochen unwahrscheinlich. Eine laufende Beteiligung an den Betriebskosten hat der Landrat des Kreises Ostholstein in einem Gespräch abgelehnt. Somit ist eine Unterstützung des laufenden Betriebes nur durch die Bürgerstiftung zu erwarten. Personalkostenförderungen können dabei nur projektbezogen für max. drei Jahre bewilligt werden, d.h. sie wären danach erneut zu beantragen. Eine dauerhafte Zusage oder Verpflichtung zur Förderung ist der Stiftung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Zur Zeit befinden wir uns in der Phase der Kostenermittlung. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann der Bürgermeister über entsprechende Kostenteilungen verhandeln. Die Investitionskosten werden abhängig von der Gebäudegröße mehrere Millionen Euro betragen, die zu finanzieren sind. Hinsichtlich der laufenden Kosten muss allen Beteiligten klar sein, dass diese im Zweifelsfall von der Stadt allein – ggf. mit einer Personalkostenförderung der Stiftung – getragen werden müssen.

 

Als Orientierungsrahmen kann das Defizit des zeiTTor-Museums dienen. Es beträgt laut Ergebnisplan abschreibungsbereinigt ca. 240.000 €. Unter Berücksichtigung des gemeinschaftlich genutzten Kassenpersonals und den o.g. Zuschüssen der Stiftung ließe sich die Summe vermutlich noch verringern.

 

Auch, wenn die Kosten derzeit noch unklar sind, ist im Hinblick auf die weitere Antragstellung und die Verhandlungen mit Bund, Land und Stiftung nunmehr ein grundsätzliches Bekenntnis der Stadt zur Übernahme der Trägerschaft für das Museum und damit dauerhaft verbundener Kosten erforderlich. Dieser Beschluss ist dabei nicht abschließend zu sehen, sondern als eine Art „verfahrensleitender Beschluss“.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein ist grundsätzlich bereit, die Trägerschaft für ein neu zu errichtendes Cap Arcona Museum zu übernehmen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Land und der Bürgerstiftung über eine möglichst günstige Kostenaufteilung zu verhandeln.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Land einen „Bundesantrag“ auf den Weg zu bringen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine