Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Siehe Antrag der CDU Fraktion vom 31.1.2022.
Anmerkung der Verwaltung: Das Thema wird bereits bearbeitet, ist aber als Bundesauftragsverwaltung und Katastrophenschutz wesentlich auf anderen Ebenen der öffentlichen Verwaltung verortet. Aufgrund der Hochwasserereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr hat der Bund ein neues Sirenenförderprogramm aufgelegt. Die Umsetzung des Förderprogramms hat Schleswig-Holstein noch nicht geregelt, wohl aber ein Förderprogramm zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes für die Jahre 2023-2030 angekündigt. Der Kreis Ostholstein hat als Katastrophenschutzbehörde eine Bestandsaufnahme der Sirenenstandorte vorgenommen und wird ein Beschallungsgutachten in Auftrag geben. Ebenso wurde die Notwendigkeit digitaler Alarmierungsformen erkannt, diese befinden sich in der Entwicklung. Es ist nicht ratsam von Seiten der Stadt mit isolierten Lösungsansätzen einzusteigen.
Sofern absehbar ist, dass Haushaltsmittel im Rahmen der Umsetzung eines Gesamtkonzeptes erforderlich sind, werden diese zum Haushalt angemeldet.
Beschlussvorschlag:Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag CDU-Fraktion
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