Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung „Lübscher Mühlenberg“ ist eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten erforderlich. Zudem wurden weitere redaktionelle Änderungen/Klarstellungen vorgenommen und die Gebühren für die Krippenplätze an den landeseinheitlichen Beitragsdeckel angepasst. Der Beitragsdeckel für die Krippenplätze wurde zum 01.01.2022 gesenkt und darf nicht überschritten werden, sodass die Anpassung erforderlich ist. Der Beirat der städtischen Kindertagesstätten wurde bei der Satzungsänderung beteiligt. Beschlussvorschlag:Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.01.2022 wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Benutzungs- und Gebührensatzung Kita ab 01.01.2022 Benutzungs- und Gebührensatzung Kita ab 01.01.2022 Synopse
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