Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2761/22  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
14.03.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2021 zur Kenntnis.   

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresbericht9.2.2022 (65 KB)