Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 mit folgenden Planungszielen beschlossen: „Außer den bisher zulässigen Nutzungen (insbesondere Betriebe des Beherbergungsgewerbes) soll durch Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 künftig eine Mischung aus Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen, Wohnungen und nicht störenden Gewerbebetrieben zulässig sein.“ Ein erster Vorentwurf zeigte, dass so gut wie alle denkbaren Nutzungsarten zulässig gewesen wären. Es waren kein städtebauliches Konzept und kein konkreter Planungswille erkennbar. Daher konnte dem PUBA kein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für diesen Entwurf empfohlen werden. Nun haben die Firmen ancora und Primus einen neuen Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ vorgelegt, der im Geltungsbereich der 8. Änderung weit überwiegend Wohnbebauung vorsieht (s. Beschlussvorschlag). Beschlussvorschlag:Die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 soll mit dem vorgestellten Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ fortgesetzt werden. Darin sind insgesamt 162 WE geplant, davon 39 WE für Ferienwohnungen und 49 WE für kostengünstige Mietwohnungen. Außerdem sind 10 Gewerbeeinheiten vorgesehen. In einem Teilbereich sollen die Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um die im Konzept vorgesehene städtebauliche Dichte zu erreichen und eine Dominanz der Wohnnutzung zu ermöglichen, soll ein „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Zur Sicherung der kostengünstigen Mietwohnungen und der Gewerbenutzung soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Aktueller Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ (2 Dateien)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||