Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2697/21  

 
 
Betreff: Evaluation des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
28.09.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Am 20.9.2018 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die Eckpunkte zur Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (VO 2047/18) beschlossen. Zudem sollten nach einer zweijährigen Betriebsphase die gesammelten Erfahrungen und wirtschaftlichen Effekte bewertet vorgestellt und werden.

 

Die Betriebsphase begann nach der Beschilderung, Beschaffung und Aufstellung der Automaten im Sommer 2019. Nunmehr kann auf zwei volle Jahre im Betrieb zurückgeschaut werden.

 

Einführungsphase

Die Umsetzung begann mit der Beschilderung, die von umfangreicher Pressearbeit begleitet wurde. Diese Phase war für viele VerkehrsteilnehmerInnen mit Veränderungen aber auch einem Umdenken verbunden. Einige AutofahrerInnen suchen sich seither gebührenfreie Parkplätze außerhalb des Zentrums. Das liebgewonnene gebührenfreie Parken während der Wochenmarktzeiten führte anfangs zu Beschwerden, jedoch nicht zu einem Rückgang des Besucheraufkommens. Insgesamt gab es zu Beginn eine Reihe sehr unterschiedlicher Beschwerden, hierüber wurde berichtet. Dies war nicht anders zu erwarten und hat sich nach o.g. Anpassungsphase nahezu vollständig gegeben.

 

 

Anpassungen an den Automaten

Bezüglich der Automaten ergab sich in vielfacher Hinsicht Änderungs- und Anpassungsbedarf, so wurde z.B. die Beschriftung geändert und die Helligkeitseinstellung der Displays verbessert. Die Automatensoftware wurde verändert, die Parkzeit richtet sich jetzt nach dem Geldeinwurf. Damit die Zahlung mit EC-Karten besser funktioniert, wurden teilweise die verbauten LTE Modems getauscht. Einige Automaten im städtischen Bereich haben Stromanschlüsse erhalten, da die Solarzellen im Winter nicht genügend Energie erzeugten. Die Automaten im Strandbereich mit Doppelfunktion (Parken/ Tourismusabgabe) wurden für eine bessere Bedienbarkeit komplett getauscht. Dennoch müsse sich Nutzer die Anleitungen genau durchlesen. Insgesamt konnten viele Probleme behoben werden, dennoch ist z.B. die Sichtbarkeit bei großer Helligkeit eher mäßig und die Funktion der EC-Kartenzahlung störungsanfällig. Die Nutzer haben sich größtenteils an die Bedingung gewöhnt. Besondere Aufmerksamkeit fordern die Automaten mit Doppelfunktion.

 

Mit der Einführung der Parkster APP konnte eine Zahlungsmethode mittels Handy erreicht werden. Mit der Eingabe der Kennzeichen durch die Überwachungskräfte läuft im Hintergrund automatisch ein Systemabgleich, so dass die Kontrolle der Handyparker verlässlich und ohne Zeitverzug von statten geht.

 

 

Gebühren

Die erhobenen Gebühren haben sich etabliert und werden allgemein akzeptiert. Sie entsprechen denen vergleichbarer Städte.

Gut angenommen wurden die Dauerparkkarten. Jährlich werden ca. 300 „Stadtparker“, 220 „Strandparker“ und 100 „Freiparker“ gekauft.

 

 

Optimierung des Platzangebotes

Der Parkplatz Klosterhof Süd wurde durch eine Reihe „hamburger Betonschweine“ mittig geteilt. Dies erleichtert die Orientierung beim Abstellen der Fahrzeuge und der früher übliche „Verlauf“ auf drei Reihen gehört der Vergangenheit an.

 

 

Wirtschaftlichkeit

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bruttoerlöse seit Erstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (PBWK):

 

 

2016 (PBWK 2017)

2019

2020

Stadtwerke

82.100 €

132.918 €

148.611 €

Tourismusservice

61.500 €

83.444 €

124.286 €

Stadt Neustadt i.H.

20.900 €

141.805 €

181.394 €

gesamt

164.500 €

358.167 €

454.291 €

 

 

 

Organisation

Die interne, nach Inhalten gebündelte, Aufgabenverteilung zwischen den Ämtern und Eigenbetrieben hat sich dem Grunde nach bewährt. Den größten Aufwand hatten in dieser Zeit die Stadtwerke als Betreiber der Automaten. Der dort entstehende Aufwand wird nach einem Schlüssel auf den Tourismusservice und die Stadt mit umgelegt. Die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse werden in die Verwaltungsvereinbarung eingearbeitet.

 

 

Veränderungen in der Beschilderung

Frühzeitig wurde der Parkplatz am Pagodenspeicher auch für Fahrzeuge mit Jahresparkkarten freigegeben. Es zeigte sich, dass anders nicht genügend Stellplätze für JahresparkkarteninhaberInnen in Zentrumsnähe dargestellt werden konnten.

 

Nicht bewährt hat sich die Parkregelung im Hakengraben. Die dort von den anderen innerstädtischen Straßen übernommene Stundenregelung hat dazu geführt, dass dort tagsüber praktisch gar nicht mehr geparkt wird. Hier soll deshalb eine Rückkehr zur alten Regelung vorgenommen werden.

 

Um die Parkplätze Klosterhof Nord und Süd zu entlasten, wurden sie für die Inhaber von Jahresparkkarten zeitlich auf zwei Stunden mit Parkscheibe beschränkt. Im Ergebnis sind beide Parkplätze nur noch mäßig frequentiert. Lediglich an einigen Wochenmarktvormittagen in der Saison findet eine vollständige Auslastung statt. Diese wenigen Ereignisse rechtfertigen eine derartige Einschränkung der JahresparkkartenInhaberinnen jedoch nicht. Die zeitliche Beschränkung wird daher aufgegeben.

 

 

Fazit

Die Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes hat sich nach anfänglichen umstellungsbedingten Schwierigkeiten gut eingespielt. Die dem Konzept zugrundeliegenden Überlegungen und Abwägungen haben sich als richtig erwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Evaluation des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird zur Kenntnis genommen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine