Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zum beigefügtem Schreiben der CDU Fraktion vom 10.6.21 wird berichtet:
Bisher ist das Thema Carsharing in Neustadt i.H. verkehrsrechtlich noch nicht aufgegriffen worden, da hierzu mangels Nachfrage keine Notwendigkeit bestand. Carsharing entwickelt sich aus urbanen Räumen heraus und ist im ländlich geprägten Ostholstein noch nicht angekommen. Grundsätzlich sieht das Carsharing-Gesetz die Bereitstellung von öffentlichen Flächen im Wege einer Sondernutzung für Carsharing Anbieter vor, wenn private Flächen nicht vorhanden sind, damit stationsabhängige Angebote eingerichtet werden können. Dies liegt jedoch im Ermessen der Kommune. Bei bestehendem Wettbewerb soll ein transparentes Vergabeverfahren vorgenommen werden. Eignungskriterien regelt das Gesetz. Konkretisierende Verordnungen auf Bundes- oder Landesebene gibt es bislang nicht. Sollte sich ein Anbieter für einen Standort in Neustadt i.H. interessieren, ließe sich hierfür auch eine Fläche finden. Derzeit gibt es jedoch keinen Bedarf. Beschlussvorschlag:Der vorliegende Bericht zum Carsharing wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU-Fraktion vom 10.6.21
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