Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit beigefügtem Schreiben vom 25.8.2021 beantragt der Gewerbeverein Neustadt in Holstein e.V. gebührenfreies Parken in der Innenstadt im Advent. Im Jahre 2019 wurde der Antrag nach Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und der Abschaffung vieler Ausnahmen aus finanziellen Gründen nicht bewilligt. Im Jahre 2020 wurde dem Gewerbeverein nach Beratung des Hauptausschusses ebenfalls eine Absage erteilt.
Die wirtschaftliche Wirkung eines Parkgebührenerlasses ist schlecht messbar. Es handelt sich um eine Wirtschaftsförderung, welche den Handel auf indirekte Weise unterstützen soll, was gerade in Coronazeiten ein wichtiges Anliegen ist. Inwieweit die angeführte Kritik der Kunden indes zu Verhaltensänderung und damit tatsächlich zu Umsatzrückgängen beigetragen hat, ist ebenfalls nicht messbar. Ein Vorteil bestünde in der Werbung für die Innenstadt. Der Nutzen dieser Wirtschaftsförderung ist gegen die angespannte Haushaltslage abzuwägen.
Im beantragten Zeitraum werden nach den Vorjahresergebnissen auf den Parkplätzen Klosterhof Nord (SWNH) und Süd (Stadt) sowie vor dem Kremper Tor (Stadt) ca. 5.800 € anfallen. Auf die Einnahmen fallen 19% Umsatzsteuer an.
Sofern dem Antrag des Gewerbevereins stattgegeben werden soll, müsste außerplanmäßig eine Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung“ mit 5.800 € eingerichtet werden.
Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschlussvorschlag:a.) Das gebührenfreie Parken im Advent 2021 kann aus finanziellen Gründen nicht ermöglicht werden.
alternativ: b.) Das gebührenfreie Parken im Advent 2021 soll ermöglicht werden. Es wird eine außerplanmäßige Wirtschaftsförderung von 5.800 € in der Haushaltsrechnung ausgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag des Gewerbevereins
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