Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2660/21  

 
 
Betreff: Schulsozialarbeit nach Corona
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
10.08.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 8.6.21 haben die FDP und SPD Fraktion im Hauptausschuss eine Anfrage gestellt (Anlage)

 

Die Fragen konnten nach Rücksprache mit den Schulen im Hauptausschuss am 17.6. folgendermaßen mündlich beantwortet werden:

 

Frage 1:

Sind der Verwaltung vermehrte schulspezifische Problem bekannt, von denen Vertreter der Schulen im letzten AfgA berichtet haben?

Antwort:

Das Coronavirus hat in allen Schulen zu erheblichen Einschränkungen und besonderen Anforderungen an die Unterrichtsgestaltung und die Teilnahme am Unterricht geführt.

Grundsätzlich wissen alle im sozialen Bereich tätigen Mitarbeiter*innen von einer erheblichen Zunahme sozialer Spannungen und Problemfällen aufgrund der Pandemie zu berichten. Herr Adler hat dies für den Bereich der Jugendpflege mehrfach im Ausschuss vorgetragen. Die Problemstellungen sind dabei sehr vielfältig. Es handelt sich z.B. um berufliche Existenzängste (auch der Eltern), soziale Isolation, Verlust der täglichen Struktur oder der Angst in der Schule nicht mehr mitzukommen.

 

Frage 2:

Werden Kindern und Familien zeitnah über die Schulsozialarbeit Lösungen und Hilfen angeboten?

Antwort:

Die Frage ist sehr offen gehalten. Alle Schule berichten, dass sie sich mit der Schulsozialarbeit als multiprofessionelle Teams sehen, die Kindern und Eltern vielfältige Hilfestellungen vermitteln. Neben Sprechstunden und telefonischer Erreichbarkeit wurde auch aktiv auf Betroffene zugegangen und diese beraten. Auch weitere Akteure wie z.B. das Jugendamt und Fachberatungsstellen werden eingebunden.

 

Frage 3:

Nehmen Neustädter Schulen an dem Programm Lernchancen:SH teil, wenn ja in welchem Umfang und wenn nein, warum nicht?

Antworten:

Die Schule am Rosengarten nimmt aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorbereitungen (Angebote einwerben, Verträge schließen, Öffnungszeiten der Schule neu koordinieren,…) nicht an den Lernchancen:SH teil. Die Vorbereitung ab Oktober 2020 wäre wünschenswert gewesen. Im auslaufenden Schuljahr 2020 hat die Schule dem Schulamt Interesse an einer Beteiligung der SaR an einem Lernsommer 2021 bekundet.

 

Grundschule

Unsere Schule nimmt an dem oben genannten Projekt nicht teil.

Wir nutzen bereits das Angebot, Eltern über die Möglichkeit der Bildungskarte zu beraten und damit während des Schuljahres Nachhilfe in Anspruch zu nehmen.

Zudem haben unsere Kollegen großartige Arbeit geleistet, um Lernrückstände zu vermeiden. Dass uns dies gelungen ist, haben wir in internen und externen Evaluationen gezeigt.

 

Jacob-Lienau-Schule

Wir stehen in Kontakt zum Studienkreis und zur Schülerhilfe. Außerdem haben wir eine Honorarkraft. Anfang der Woche sind alle Eltern und alle Schüler*innen über die Möglichkeiten im Rahmen von "Lernchancen.SH" informiert worden und es gehen jetzt gerade die Rückmeldungen ein. Wir werden dann die Bildungsgutscheine ausstellen. In welchem Umfang sich dieses Projekt dann umsetzen lässt, hängt im Wesentlichen dann auch von den Nachhilfeinstituten ab.

 

Küstengymnasium

Nein. Begründung: Das Distanzlernen war ebenso intensiv wie effektiv, es wird von allen als sehr anstrengend beschrieben. Auf Grund der Ergebnisse und Kompetenzen, die wir jetzt wahrnehmen, gehen wir auch davon aus, dass Lernrückstände nicht in einem Maß vorhanden sind, das die Aufgabe der Ferien rechtfertigen würde.

 

 

Frage 4:

Ist geplant, die Schulsozialarbeit nach den Ferien auszubauen? Welche Kosten würden hierfür anfallen und gibt es Fördermöglichkeiten des Landes?

Antwort:

Um eine kurzfristige Unterstützung der abgehenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu anderen Schulen oder in das Berufsleben zu ermöglichen, hat sich die Stadt mit einem Projekt "

Bildungscoach" um Mittel aus dem "Landesprogramm Arbeit REACT-EU -Zielgruppenspezifische Angebote zur Linderung der Folgen der COVID-19 Pandemie" beworben. Es handelt sich dabei um eine Vollförderung. Es ist indes ungewiss, ob das Projekt einen Zuschlag erhält.

 

Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit nach den Ferien ist nicht geplant, Haushaltsmittel dafür auch nicht eingeplant.

 

Wie im AfgA ausgeführt, hat die Verwaltung das Thema Schulsozialarbeit mit dem Kinderschutzbund in den letzten Monaten bearbeitet. Die Schulsozialarbeit bewegt sich in einem Bereich, in dem auch viele andere Akteure tätig sind. Neben den Lehrkräften und Beratungslehrern der Schulen sind dies u.a. das Jugendamt, die Schulpsychologen, die Stadtjugendpflege, und der Jugendcoach sowie diverse externe Beratungsstelle und Institute. In diesem weiten und weichen Feld ist für eine zielgerichtete Unterstützung und einen effizienten Ressourceneinsatz eine klare Aufgabentrennung unabdingbar. Durch die Gespräche mit dem Kinderschutzbund sollte der Kernbereich der Schulsozialarbeit geschärft werden.

Leider gibt es vom Land keine klaren aktuellen Vorgaben, was Schulsozialarbeit in welchen Umfang leisten soll. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass eine Schärfung des Aufgabengebietes der Schulsozialarbeit bisher nur teilweise gelungen ist. Es wurde festgestellt, dass Abgrenzungen oftmals nicht einfach möglich sind und es zu Überschneidungen der Aufgaben und Zuständigkeiten kommt. Um diese Abgrenzungen weiter zu schärfen, soll das Berichtswesen angepasst werden. Dies wurde exemplarisch am Jahresbericht der Schulsozialarbeit am KGN durchgeführt. Zudem soll es vermehrt regelmäßige Gespräch zwischen dem Kinderschutzbund, den Schulen und der Verwaltung geben.

 

Die Kosten der Schulsozialarbeit stellten sich 2020 wie folgt dar:

 

Schule Kosten Förderung Stellenumfang  Bemerkung

KGN  76.246 € 21.208 €  1,00   FAG Mittel

JLS  92.191 € 19.023 €  1,54   FAG Mittel

SaR  48.666 € 1.280 €  0,74   FAG Mittel

SaR    1.683 €     Landesmittel

GS  62.742 € 17.629 €  1,04   FAG Mittel

GS                  22.841 €     Landesmittel

Gesamt 279.845 € 83.621 €  

 

 

Vor den Haushaltsberatungen 2020 haben das KGN und die JLS jeweils eine halbe Stelle zusätzlich beantragt. Ein Vergleich mit den umliegenden Städten und Gemeinden ergab, dass Neustadt teilweise schon doppelt so viele Stunden in die Schulsozialarbeit dieser Schularten gab, wie die Träger im Umland. Mit der beantragten Erhöhung wäre das Verhältnis teilweise auf das Dreifache gestiegen. Aus diesem Grund wurde der oben beschriebene Prozess zur Aufgabenabgrenzung angestoßen.

 

Im Mittel kostet eine Stelle Schulsozialarbeit ca. 62.000 €. Die maximale Förderung ist ausgeschöpft, d.h. weitere Mittel sind ggf. von der Stadt allein bereitzustellen.

 

Die Verwaltung hat eine neue Umfrage gestartet, um ein aktuelles "bench-mark" zu erhalten.

 

Amt 15.6. erfolgte eine Schulinformation des Landes, nach der die Schulsozialarbeit aufgestockt werden solle, jedoch keine weiteren Angaben dazu.

 

Es wurde empfohlen die Ergebnisse der Umfrage abzuwarten und nach der Sommerpause im AfgA zu beraten.

 

 

 

Nachtrag für die Beratung im AfgA am 10.8.

 

Seit der Beantwortung der Anfrage im Hauptausschuss haben sich die Dinge weiterentwickelt.

 

Zuerst einmal wurde der Antrag auf Förderung eines "Bildungscoaches" leider abgelehnt.

 

Die Umfrage unter den Gemeinden Stockelsdorf, Scharbeutz, Ratekau, Heiligenhafen, Eutin und Bad Schwartau konnte abgeschlossen werden. Die Auswertung hat ergeben, dass die anderen Schulträger ihre Schulsozialarbeit aufgestockt haben und sich dem Niveau der neustädter Schulen angenähert haben. So liegen das KGN und die JLS nur noch etwa 15% über dem Durchschnitt. Die Grundschule hingegen bei 27% unter dem Durchschnitt. Die Ausstattung der Schule am Rosengarten lässt sich aufgrund ihrer Besonderheit als Förderzentrum mit anderen Schulen kaum vergleichen.

 

Der Kinderschutzbund und die städtische Schulverwaltung stimmen darin überein, dass die o.g. Aufgabendefinition und Klärung der Zuständigkeiten noch nicht gelungen ist und fortgesetzt werden sollte, bevor über eine dauerhafte Aufstockung in Einzelbereichen befunden wird. Nur ein Konzept mit eindeutiger Themenbeschreibung und klaren Kriterien ermöglicht eine sachgerechte Beurteilung über den zeitlichen Bedarf an Schulsozialarbeit in den einzelnen Schulen.

 

Neu ist das Förderprogramm des Bundes "Aufholen nach Corona". Daraus sollen nach den Vorgaben des Landes 2,39 mio. Euro befristet für die Zeit vom 1.0.21-1.10.22 an die Gemeinden fließen. (Anmerkung der Förderbetrag für den Kreis OH beläuft sich voraussichtlich auf ca. 160.000 € für den Kreis OH. Auf Neustadt könnten etwa 11.000 € entfallen). Die Verteilung der Mittel obliegt den Schulträgern. Um sicherzustellen, dass die Mittel auch zeitnah ohne Personalsuche umgesetzt werden können, sollen vorrangig bestehende Arbeitsverträge aufgestockt werden. Aktuell ist dies an der Jacob-Lienau-Schule im Rahmen einer halben Stelle möglich. Damit würde nicht nur der Antrag der Schule erfüllt, sondern gleichzeitig ein Defizit aufgefangen, welches sich durch die Einstellung der Förderung des Handlungsfeldes "Schule- und Arbeitswelt" im Umfang von 20 Stunden ergibt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit in der JLS im Zeitrahmen der Förderkulisse um eine halbe Stelle aufzustocken. Bezüglich der dauerhaften Ausstattung aller vier neustädter Schulen wird der Bürgermeister gebeten, mit dem Kinderschutzbund und den Schulen eine Konzeption mit klarer Aufgabenabgrenzung und Personalschlüssel vorzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Schulsozialarbeit in der Jacob-Lienau-Schule wird für den Zeitrahmen der Förderkulisse um eine halbe Stelle aufgestockt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen über den 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Bezüglich der dauerhaften Ausstattung aller vier neustädter Schulen wird der Bürgermeister gebeten, mit dem Kinderschutzbund und den Schulen eine Konzeption mit klarer Aufgabenabgrenzung und Personalschlüssel vorzulegen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

   32.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag: 1. Nachtrag

Bemerkungen:

Abzüglich Förderung

 

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Anlage/n:

Anfrage der FDP und SPD Fraktion vom 8.6.21

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anfrage Schulsozialarbeit (34 KB)