Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Über das Thema Luftreiniger ist in den letzten Wochen verstärkt in der Presse berichtet worden. Mit den vom Bund bereitgestellten Fördermitteln hat es weiter an Dynamik gewonnen. 6,8 mio. € anteilige Bundesmittel, würden ergänzt durch Landesmittel und kommunale Anteile schätzungsweise ca. 952.000 € für den Kreis Ostholstein bedeuten. Seitens des Landes wird an einer Förderrichtlinie gearbeitet wird, sie liegt aber noch nicht vor. Es zeichnet sich jedoch ab, dass nur Geräte in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit (Kategorie II) gefördert werden und auch nur in Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Wie diese Regelung bezüglich weiterführender Schulen zu verstehen ist, bleibt abzuwarten.
Bis auf wenige Ausnahmen sind die für Unterricht und Betreuung genutzten Räumen gut zu lüften und damit der Kategorie I (nicht förderfähig) zuzuordnen. Eine Abfrage bei den Einrichtungen läuft.
Die in der Anlage beigefügten Bürgermeisterbriefe geben den aktuellen Sachstand wieder.
Bezugnehmend auf die öffentliche Debatte muss festgehalten werden, dass es weiterhin keine offiziellen Empfehlungen zu einer flächendeckenden Anschaffung der Geräte gibt. Auch die Erwartung von Eltern, dass es nach der Beschaffung der Geräte keine Schulschließungen oder Distanzunterricht mehr gibt, muss gedämpft werden. Sollten die Infektionszahlen erneut die Schließung von Einrichtungen erfordern, wird es keinen Unterschied machen, ob die Räume mit Luftfiltern ausgestattet sind oder nicht. Die mobilen Filter bleiben damit neben Abstand, Masken und Fensterlüftung eine ergänzende Maßnahme in den Hygienekonzepten und nur ein kleiner Baustein in der Bekämpfung der Pandemie.
Die 3 Kriterien, die mobile Luftfilter erfüllen müssen, wenn sie in Klassenräumen das indirekte Infektionsrisiko reduzieren sollen, lauten:
1. Die Geräte müssen einen ausreichenden Volumenstrom aufweisen. Wenn das Raumvolumen x Kubikmeter beträgt, dann sollte das Gerät einen Volumenstrom von mindestens 6x/h schaffen. 2. über einen Filter der Klasse H13 / H14 verfügen. 3. sollten die Geräte leise sein (<50 dB(A) bei 1200 Kubikmeter/Stunde), da sie sonst ausgeschaltet werden.
Geräte mit entsprechendem Leistungsspektrum kosten ca. 3.000-4.000 €.
Neben der pandemischen Betrachtung gibt es noch eine Reihe weiterer Argumente für und gegen mobile Luftfilter und fest installierte raumlufttechnische Anlagen. Diese haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass in ca. 90 % aller Fälle auf eine Installation in Kitas und Schulen verzichtet wurde.
Auf die Vorlagen 2575/21 und 2575/21-1 wird verwiesen.
Auf Basis der derzeitigen Sachlage wird empfohlen, sich bei einer Beschaffung an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und den Förderkriterien des Landes zu orientieren, was aller Voraussicht nach bedeutet, die Räume der Kategorie II mit mobilen Luftfiltern auszustatten. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, die städtischen Schulen und Kindertagesstätten mit mobilen Luftfiltern im Rahmen der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Förderkriterien des Landes Schleswig Holstein auszustatten.
Finanzielle Auswirkungen:
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