Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2642/21  

 
 
Betreff: außerplanmäßige Ausgabe aus dem VMH für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   0 Bürgermeister
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
17.06.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Sachlage:

Bundesseitig steht der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab 2026 im Raum. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 hat die offene Ganztagsschule (OGS) an der Grundschule Neustädter Bucht ihren Betrieb aufgenommen. Trotz der Corona-bedingten Einschränkungen liegen für das anstehende Schuljahr bereits 143 Anmeldungen vor. Es ist davon auszugehen, dass sich die Teilnehmerzahl noch weiter erhöht. Für die Betreuung der Kinder stehen momentan nur zwei Basisräume und ein Büro zur Verfügung. Ansonsten erfolgt die Betreuung in den schulisch genutzten Räumen, was auch grundsätzlich sinnvoll ist. Die Gruppenstärke beträgt dabei ca. 15 Kinder. Um ein pädagogisch ansprechendes OGS Angebot darstellen zu können, sollte zumindest ein Basisraum je Klassenstufe zur Verfügung stehen, es fehlen also mind. 2 Basisräume. Dazu könnten zwei Basisräume und einen Gruppenraum auf die bestehenden OGS Räume aufgesetzt werden. (siehe Anlage 1)

 

Der Bund hat ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern aufgelegt, welches durch Landesmittel zu ergänzen ist.

Leider hat der Bund jedoch ausgesprochen kurzfristige Umsetzungsfristen festgelegt. So verlangen die im März veröffentlichten Förderkriterien einen Maßnahmenbeginn bis zum 30.06.21 und eine Fertigstellung bis zum 31.12.21. Die Verwaltung hat die Erweiterung aus fördertechnischen Gründen in zwei Bauabschnitten beantragt und am 20.5.21 einen Zuwendungsbescheid über 177.800 € erhalten.

 

Die Kosten stellen sich wie folgt dar: (siehe auch Anlage 2)

Kosten 1.BA     327.468,96              Förderzusage 177.800 €, EA 149.668,96 €

Kosten 2. BA    168.532,56              Förderung ist beantragt, Chancen gut, Höhe unklar

Kosten gesamt 496.001,52 €   Eigenanteil ohne weitere Förderung: 318.201,52 €

 

Auch wenn es fördertechnisch klug war 2 BA‘s zu beantragen, wäre es bau- und kostentechnisch bei der kleinen Maßnahme sinnvoller, den 1. und 2. BA gemeinsam durchzuführen.

Selbst wenn keine weiteren Fördermittel für den 2.BA eingeworben werden können, würden für die max. 318.201,52 € Eigenmittel ca. 200 m² BGF gebaut werden. Die entspricht Kosten von ca. 1.591,00 €/ m², was sehr günstig wäre.

Die fristgerechte Umsetzung der Baumaßnahme, zumindest den 1.BA noch in diesem Jahr, ist sehr ambitioniert, könnte aber versucht werden, um die Fördermittel zu nutzen. Dazu müsste gem. Förderbescheid ein Maßnahmenbeginn durch erste Aufträge, wie z.B. für Statik, Hochbauplanung noch im Juni erfolgen. Im Juli/ August müsste dann die beschränkte Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt werden.

 

Das Problem:

Die Maßnahme ist nicht im VMH, HH-Stelle 21110.94000 enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung tagt jedoch erst wieder im September, um die Ausgabe und Aufnahme der Maßnahme, falls gewünscht, in den NTHH beschließen zu können. 

 

Lösungsvorschlag:

In der HH -Stelle 211109400 (Planungs- und Baukosten, Grundschule Neustädter Bucht) stehen für 2021 815.000 € zur Verfügung. Diese sind vor allem für die Sanierung der großen Sporthalle gedacht. Durch die Förderung der Sporthallensanierung verschiebt sich jedoch der Baubeginn, da der Förderantrag noch läuft und vor Zugang des Förderbescheides mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Mit einem Mittelabfluss für die Sporthalle für Bauleistungen ist deshalb erst frühestens im Oktober dieses Jahres zu rechnen. Bis dahin fließen nur Planungskosten ab. Es stünden also Mittel auf der HH-Stelle zur Verfügung, um sie außerplanmäßig zunächst für Beauftragung der Aufstockung für die Ganztagsschulbetreuung einzusetzen und damit den Einsatz der Fördermittel zu sichern.

Im Nachtragshaushalt 2021 bzw. HH 2022 müssten dann die Mittel in der HH-Stelle aufgestockt werden, um auch für die Sporthalle wieder genug Mittel zum Zeitpunkt des Mittelabflusses zur Verfügung zu haben.

 

Bis 50.000 € ist der Bürgermeister ermächtigt, außerplanmäßige Ausgaben zu bewilligen. 

Da der Beginn dieser Maßnahme auch die Vollendung mit Einsatz eines 50.000 übersteigenden Betrages nach sich ziehen sollte, würde er seine Ermächtigung bei dieser Baumaßnahme jedoch nur mit Zustimmung des Hauptausschusses wahrnehmen.

 

Es bestünde auch die Möglichkeit, die Fördermittel in diesem Jahr nicht anzunehmen und die Maßnahme regulär in den HH 2022 einzustellen. Die Förderung ist in den kommenden Jahren der Höhe nach jedoch nicht gesichert, vermutlich entsteht durch stärkere Nachfrage der Gemeinden eine geringere Förderquote.

Der HA wird um Diskussion und Entscheidung gebeten.

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Beschlussvorschlag:

1.Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von max. 318.201,52 € Eigenmitteln aus der HH-Stelle 21110.94000, für die Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Neustädter Bucht wird seitens des Hauptausschusses zugestimmt.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, für die nächsten Sitzungen des PUBA und der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage für die Zustimmung zur Planung und zur außerplanmäßigen Ausgabe und Aufnahme der erforderlichen Haushaltsmittel in den NTHH 2021 vorzubereiten. Er soll versuchen, noch weitere Fördermittel einzuwerben.

3.Um die Frist des Maßnahmenbeginns bis 30.06.2021 und die Fertigstellung bis 31.12.2021 aus dem Förderbescheid einhalten zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, schon im Juni 2021 die ersten Aufträge für die Maßnahme bis zu insgesamt max. 50.000 € aus vorhandenen Haushaltsmitteln der HH-Stelle 21110.94000 zu erteilen und die Ausschreibung der Bauleistungen zu veranlassen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € ca. 496.000 € (davon Eigenanteil max. 318.201 €, bereits be willigte Fördermittel für den 1.BA: 177.800 €, weitere Fömi beantragt)

Folgekosten:

 Bauunterhaltung und Betriebskosten

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle: 21110. 94000

 

 nein:

Deckungsvorschlag: NTHH 2021 und VMH 2022

Bemerkungen: 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Grundriss und Ansichten

Anlage 2: Kostenschätzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Vorentwurf OGS - 2 BAs (791 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: 2021_06_07 Kostenschätzung OGS Aufstockung (431 KB)