Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2641/21  

 
 
Betreff: Fortführung der AktivRegion Wagrien-Fehmarn (2023-2027) und Umwidmung von Kofinanzierungsmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:123-941-52
Federführend:123 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Prüß, Carolin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.09.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die AktivRegionen bewerben sich zu jeder EU-Förderperiode neu als sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) und den damit verbundenen Fördergeldern zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Diese Bewerbung erfolgt anhand einer Lokalen Entwicklungsstrategie, die mit Beteiligung der Bürger erstellt wird. Wichtig hierfür ist die Definition des geografischen Raums (Gebietskulisse) über die sich beteiligenden Städte und Kommunen. Die Bewerbungsphase beginnt nach aktuellem Stand im Oktober 2021 und wird mit der wahrscheinlichen Anerkennung Ende 2022 abgeschlossen werden. Die Neubewerbung der Region bezieht sich auf die Jahre 2023 – 2027. Um diesbezüglich Planungssicherheit zu schaffen, benötigt die LAG AktivRegion eine Aussage der Stadt Neustadt in Holstein darüber, ob der Verbleib in der Gebietskulisse gewünscht ist.

 

Zuletzt wurde im Jahr 2014 der Beschluss gefasst, dass die Stadt Neustadt in Holstein Teil der Gebietskulisse der LAG (2014-2023) bleibt und die Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) aktiv weiter umsetzt. Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2015-2023 erforderlich. Die jährliche Kofinanzierungssumme beläuft sich auf 12.557,00 € und beinhaltet für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe 8.672,00 € und 3.885,00 € zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft.

 

Die Frage zur Umwidmung der Kofinanzierung 2023 (3.885,00 €) basiert auf dem voraussichtlich engen Zeitplan für die Ausschreibung der Strategieerstellung im 3. Quartal 2021.

Die Gestaltung des verzögerten Wechsels in die neue Förderperiode und die voraussichtliche Bereitstellung zusätzlicher EU-Fördergelder erlaubt es der AktivRegion in den Jahren 2021 und 2022 neue Projektvorhaben zu fördern. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Finanzierung der Kofinanzierung für die Erstellung der integrierten Entwicklungsstrategie aus den bereits seitens der Stadt Neustadt in Holstein zugesagten Geldern zur Kofinanzierung privater Projektvorhaben zu bestreiten. Die AktivRegion benötigt hierfür lediglich die Zustimmung der geänderten Verwendung der zugesagten Mittel zur Finanzierung privater Projektvorhaben in 2023 als Kofinanzierung für die neue IES-Erstellung.

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Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, Teil der Gebietskulisse der Lokalen Aktionsgruppe Wagrien-Fehmarn im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027) zu bleiben und die gemeinsam mit den weiteren Akteuren zu erarbeitende Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) aktiv umzusetzen.

 

Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.

 

Zudem wird der geänderten Verwendung der zugsagten Mittel zur Finanzierung privater Projektvorhaben in 2023 als Kofinanzierung für die neue IES-Erstellung zugestimmt..

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Schreiben der AktivRegion Wagrien-Fehmarn 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 210526_Anschreiben_Kommunen_Interessenbekundung_Neustad (453 KB)