Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gesetzliche Vorgaben, öffentliche Wahrnehmung, demographische Entwicklung und andere Faktoren geben die Rahmen für und Erwartungen an die Digitalisierung bzw. Digitalität unserer Gesellschaft und damit auch der Stadt Neustadt in Holstein vor. Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind bis Ende 2022 auch alle kommunalen Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Auf Initiative der kommunalen Landesverbände hat das Land Schleswig-Holstein verschiedene bisherige Organisationsstrukturen auf dieser Ebene mit einem Landesgesetz zum 01.01.2019 zum kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) zusammengefasst, dessen Träger alle Kommunen des Landes sind. Hier wird federführend die Umsetzung des OZG wahrgenommen und unter dem Dach eines Landesportals zur Verfügung gestellt.
Welche Entwicklungen und Herausforderungen sich darüber hinaus bei der Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein darstellen, soll dem Hauptausschuss im Rahmen einer Präsentation der Abteilung Koordination IT mit anschließendem Gedankenaustausch unter den Aspekten
dargestellt werden. Die Präsentation ist zur Vorabinformation als Anlage aufgeführt.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Präsentation „Digitalisierung – Wo steht die Stadt Neustadt in Holstein?“
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