Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Knotenpunkt "Oldenburger Straße/Landesstraße 309 (Ostring)" ist seit vielen Jahren ein Unfallschwerpunkt, aufgrund der bisherigen Verkehrsführung. Nach vorbereitenden Gesprächen mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LBV-SH) konnte am 30.04.2020 eine Durchführungsvereinbarung zwischen Stadt und Land geschlossen werden. Die Stadt übernimmt dadurch federführend die Aufgabe der Planung und Baudurchführung. Das Land beteiligt sich anteilig an den Kosten. Geplant ist der Umbau des Knotenpunkts zu einem Kreisverkehrsplatz.
Der Planungsauftrag für den Umbau wurde an die IPP Ingenieurgesellschaft vergeben. Die vom Planer IPP gefertigten Entwurfsunterlagen liegen dem LBV-SH derzeit zur Genehmigung vor. Eine Genehmigung wird in Kürze erwartet.
Die Umbauarbeiten sollen von August 2021 bis April 2022 durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Für den Durchgangsverkehr der Landesstraße wird eine asphaltierte Baustraße mit zusätzlichem Radweg einrichtet. Die Anbindung der Oldenburger Straße an die L309 wird über den Rosengarten, Rettiner Weg und Ostring umgeleitet. In umgekehrter Richtung erfolgt die Umleitungsführung analog. Die Kirchhofsallee wird für diesen Zeitraum 12 t Gewichtsbeschränkung erhalten.
Der Knotenpunkt wird zu einem Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 40 m mit umlaufenden Zweirichtungsradweg umgebaut. Mit der zusätzlichen Anbindung der Kleingartenanlage erhält der Kreisverkehr vier Äste. Der Ast Ostring erhält neben dem Zweirichtungsradweg noch einen Gehweg, sodass dem nichtmotorisierten Verkehr eine Breite 5,05 auf der Ostseite zur Verfügung steht. Diese Breite wird bis zur Einmündung der Straße Lübscher Mühlenberg fortgeführt. Der westliche Gehweg bleibt in vorhandener Breite von 3,25 bestehen.
Der Entwurf wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgestellt. Beschlussvorschlag:Der Umbau des Knotenpunktes "Oldenburger Straße/Landesstraße 309 (Ostring)" soll entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Regelquerschnitt
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