Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2608/21  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeister Herr SpieckermannAktenzeichen:111-052-01-Je
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.04.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

a) Die Schiedsfrau Angelika Matthiessen hat ihr Amt Ende 2020 niederlegt. Der Direktor des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein bestätigte die Niederlegung des Amtes mit Beschluss vom 16.12.2020 und bittet um Neuwahlen.

 

Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung vom 10.04.1991 erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Gemeindevertretung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre gewählt. Der stellvertretende Schiedsmann, Herr Arnulf Schneider führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort. Er steht für die Neuwahlen nicht zur Verfügung.

 

Nach einem Aufruf in der Presse haben sich 5 interessierte Bürger für das Amt einer Schiedsperson beworben (siehe Anlage).

 

Die Bewerbungsunterlagen wurden den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Fraktionen zur Information und Beratung per E-Mail am 18.03.2021 zugesandt.

 

b) Die fünf Bewerber stellen sich ebenso für die Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung.


 

c) Die Schiedsperson hat in der Vergangenheit eine Telefonkostenpauschale von vierteljährlich 24,00 € erhalten. Die Regelung der Telefonpauschale ist zwischenzeitlich veraltet. Laut Gesprächen mit anderen Schiedspersonen erhalten diese einen monatlichen Auslagenersatz in unterschiedlicher Höhe.

Ein pauschaler Ausgabenersatz in Höhe von monatlich 62,00 € in Anlehnung an die Pauschale der Behindertenbeauftragten sollte beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für 5 Jahre zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein.

 

b) Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für 5 Jahre zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein.

 

c) Es wird für die Schiedsperson ein pauschaler Auslagenersatz in Höhe von 62,00 / monatlich beschlossen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Bewerberaufstellung (nicht öffentlich)